In die EU importierte Waren grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig

Wird eine Ware in die EU eingeführt, wird sie mehrwertsteuerpflichtig. Die Höhe der Steuerzahlung wird auf der Grundlage von Zollanmeldungen bestimmt. Unter bestimmten Bedingungen können besondere, vereinfachte Regeln gelten. So können Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in ein EU-Land eingeführt werden, aber für ein anderes Land der Staatengemeinschaft bestimmt sind, von der Mehrwertsteuer befreit werden. Auch online gehandelte Waren, die aus Drittländern stammen, können unter Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Die Prüfer fanden in den rechtlichen Bestimmungen für vereinfachte EU-Import-Zollverfahren Schlupflöcher und Unstimmigkeiten, wie sie mitteilten. Auch wie die EU-Kommission die Regelungen überwache, sei lückenhaft und unstimmig. «Der Rechnungshof empfiehlt daher die Einführung und Durchsetzung standardisierter Regeln.» Betrug bei Einfuhren verfälsche den Wettbewerb im Binnenmarkt und verursacht finanzielle Ausfälle für die EU und die Mitgliedstaaten, hiess es.

«Massnahmen reichen nicht aus»

«Die jetzigen Massnahmen reichen nicht aus, um Mehrwertsteuerbetrug bei der Einfuhr zu verhindern und aufzudecken, wenn vereinfachte Einfuhr-Zollverfahren angewandt werden», sagt François-Roger Cazala vom Rechnungshof. «Der Wert der in diesem Zusammenhang importierten Waren ist erheblich, und die Gefahr ist gross, dass die Verfahren in betrügerischer Absicht genutzt werden.» Es brauche ein Gleichgewicht zwischen Handelserleichterungen und dem Schutz der finanziellen Interessen der EU./rdz/DP/jha

(AWP)