Bei der Genehmigung der EU-Kommission im Frühjahr und Sommer 2020 ging es den Angaben zufolge um eine staatliche Garantie Frankreichs für Darlehen in Höhe von vier Milliarden Euro sowie um ein Darlehen über drei Milliarden Euro. Die Niederlande unterstützten mit einer Garantie für Darlehen von 2,4 Milliarden Euro und einem Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro.

Kommission: Hilfen waren notwendig, angemessen und verhältnismässig

Das Gericht der EU erklärte beide Entscheidungen der EU-Kommission im Dezember 2023 und im Februar dieses Jahres für nichtig. Nach Auffassung des Gerichts habe die Kommission Air France und KLM zu Unrecht als alleinige Begünstigte der französischen beziehungsweise der niederländischen Beihilfemassnahmen angesehen. Die Kommission legte gegen beide Urteile Rechtsmittel ein.

Nach erneuter Prüfung kommt die Kommission nun zu dem Schluss, dass beide Massnahmen mit den geltenden EU-Beihilferegeln vereinbar sind. Auch führte die Kombination aller französischer und niederländischer Massnahmen nicht zu einer unvereinbaren Kumulierung von Beihilfen. Die kombinierten Beträge blieben unter den geltenden Obergrenzen. «Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Massnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus in Frankreich und den Niederlanden beigetragen haben.» Sie seien notwendig, angemessen und verhältnismässig gewesen.

Deutsche Hilfen für Lufthansa kommen erneut unter die Lupe

Vergangene Woche hatte die EU-Kommission mitgeteilt, Milliardenstaatshilfen für die Lufthansa erneut zu untersuchen. In einem vertieften Prüfverfahren soll geklärt werden, ob die längst zurückgezahlten Hilfen des deutschen Staats aus dem Jahr 2020 im Einklang mit europäischen Wettbewerbsregeln standen. Die Einleitung einer Untersuchung sage noch nichts über deren Ergebnis aus, betonte die Behörde.

Hintergrund ist auch hier ein Urteil des Gerichts der EU. Die Richter urteilten, dass die Kommission die deutschen Staatshilfen im Umfang von rund sechs Milliarden Euro nicht hätte genehmigen dürfen. Den Beamten seien bei ihrer Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen, sodass die Genehmigung der Kommission für nichtig erklärt wurde./rdz/DP/mis

(AWP)