Wer auf Malta Staats- und damit EU-Bürger werden will, konnte bisher auf ein gesondertes Programm für Investoren setzen. Voraussetzung war unter anderem eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat.
Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt. Sie argumentierte, das maltesische Programm untergrabe den Wesensgehalt und die Integrität der Unionsbürgerschaft. Laut Kommission ist Malta der einzige Mitgliedstaat mit einer solchen Regelung. «Die EU-Bürgerschaft steht nicht zum Verkauf», sagte ein Sprecher der Kommission nach dem Urteil. Es sei nun an Malta, das Urteil umzusetzen.
Auch andere Staaten verliehen «goldene Pässe»
Wie der EuGH bekräftigte, können Mitgliedstaaten die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich selbst festlegen. Sie gegen Zahlungen oder Investitionen zu verleihen, verstosse jedoch gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter Mitgliedstaaten. Die Unionsbürgerschaft gewähre Freiheit, aber auch Sicherheit und Recht.
Die sogenannten goldenen Pässe sind der EU-Kommission seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie befürchtet unter anderem ein Einfallstor für Geldwäsche, Korruption und die Umgehung von Sanktionen. «Goldene Pässe» wurden zwischenzeitlich auch auf Zypern ausgegeben. Nach Beginn des Ukraine-Krieges hatte die Kommission ihre Gangart gegen derlei Programme verschärft, um sanktionierten Personen aus Russland oder Belarus den Zugang zur EU zu erschweren.
Es dürfe nicht sein, dass sich Kriminelle, Autokraten oder Terroristen Zutritt zur EU erkaufen könnten, sagte der Europaabgeordnete Daniel Freund (Grüne). «Es ist eine Schande, dass es einigen Russen damit möglich war, die Sanktionen der EU zu umgehen.»/jcf/DP/jha
(AWP)