Entsprechenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sei stattgegeben worden. Eine Entscheidung soll nun am 19. November mitgeteilt werden, wie aus Gerichtsdokumenten hervorging, die der Deutschen Presse-Agentur in New York vorlagen.
Eigentlich hatte Richter Juan Merchan Anfang September festgelegt, seine Entscheidung heute mitteilen zu wollen. Sollte er dem Antrag von Trumps Verteidigung auf Immunität stattgeben, wäre der im Mai ergangene Schuldspruch gegen Trump wohl gekippt. Sollte der Richter den Antrag hingegen ablehnen, bliebe die Frage, ob die derzeit für Ende November geplante Verkündung des Strafmasses Bestand haben wird.
Verurteilter Straftäter als US-Präsident
Geschworene in New York hatten Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, um sich Vorteile im Präsidentschaftswahlkampf 2016 zu verschaffen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. In der vergangenen Woche wurde Trump als verurteilter Straftäter erneut zum US-Präsidenten gewählt - ebenfalls ein Novum in der Geschichte des Landes.
Ursprünglich hätte das Strafmass schon Mitte September verkündet werden sollen. Dann aber gab Richter Merchan einem Antrag Trumps statt, die Strafe erst nach der Präsidentschaftswahl zu verkünden. Dem Republikaner könnte theoretisch maximal eine mehrjährige Haftstrafe drohen. Eine Bewährungsstrafe hielten viele Beobachter vor der Wahl aber für deutlich wahrscheinlicher. Auch eine Strafmassverkündung für einen designierten Präsidenten hat es in der Geschichte der USA noch nie gegeben.
Grundsatzurteil des Supreme Courts als Hebel
Trumps Verteidigung hatte schon während des Prozesses mit allen Mitteln versucht, das Verfahren zu behindern und ganz zu stoppen. Gelegen kam Trumps Anwälten dann ein Grundsatzurteil des Supreme Courts: Der oberste US-Gerichtshof entschied Anfang Juli mit seiner rechtskonservativen Richter-Mehrheit, dass Präsidenten für ihre Amtshandlungen sehr weitgehend Immunität geniessen.
Zwar ist der New Yorker Schweigegeldfall an sich anders gelagert, weil er sich in erster Linie um Trumps Handlungen als Präsidentschaftskandidat vor der Wahl 2016 dreht. Doch das Urteil des Supreme Courts besagt auch, dass Amtshandlungen von US-Präsidenten nicht als Beweise in Strafverfahren angeführt werden können. Trumps Anwälte argumentieren, dass die Anklage sich in dem Fall auch auf Beweise gestützt hat, die aus Trumps Zeit im Weissen Haus stammen.
(AWP)