Das Paar beantragte 2017 für sich und seinen jüngsten Sohn die Schweizer Staatsbürgerschaft. Die beiden älteren Kinder wurden in separaten Verfahren eingebürgert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesverwaltungsgericht lehnten die Einbürgerung ab.

Im ersten Entscheid in dieser Sache hiess das Bundesgericht 2022 eine Beschwerde des Paares gut. Sie hatten sich nicht zu Presseartikeln äussern können, die das SEM bei seinem Entscheid berücksichtigt hatte. Der Fall wurde zurückgewiesen, das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde wieder ab.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid in einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt. Die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Rufs der Schweiz würden durch Berichte des Bundesamts für Polizei und des Nachrichtendienstes gestützt. Zudem verweisen die Richter auf hängige Verfahren in der Schweiz, der Ukraine, Grossbritannien und den USA gegen Kolomoiski.

Zahlreiche Immobilien

Das Bundesgericht schreibt, die Eheleute würden über ein Immobilienvermögen verfügen, das in keinem Verhältnis zu ihren Einkünften stehe. So seien sie unter anderem Eigentümer von Luxuswohnungen in der Nähe des Eiffelturms und eines Schlosses aus dem 15. Jahrhundert am Genfersee.

Vor diesem Hintergrund könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Schwester des Oligarchen zur Geldwäscherei der von ihrem Bruder veruntreuten Gelder beigetragen habe.

Kolomoiski war bis 2016 Besitzer der grössten Privatbank in der Ukraine. Die Bank wurde wegen Korruptionsvorwürfen verstaatlicht. Kolomoiski wird vorgeworfen, Milliarden aus dem Vermögen der Bank abgezweigt zu haben. (Urteil 1C_514/2024 vom 27.3.2025)

(AWP)