ALTERSVORSORGE: Ab Ende 2026 dürften AHV-Rentnerinnen und -Rentner einen «Dreizehnten» erhalten. Die zuständige Nationalratskommission ist einverstanden mit diesem Vorschlag des Bundesrates. Der Ständerat hat das Auszahlungsmodell bereits gutgeheissen. Noch offen ist allerdings, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Mit diesem Teil der Umsetzung der Volksinitiative für die 13. AHV-Rente befasst sich die zuständige Kommission des Ständerates vertieft. Mit einem Entscheid ist erst nach der Frühjahrssession zu rechnen.
(Geschäftsnummer 24.073; Behandlung im Nationalrat am 3. März).
TABAKWERBUNG: Der Nationalrat debattiert erneut über die Umsetzung der 2022 an der Urne angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung». Nachdem die grosse Kammer die Vorlage für ein Tabakwerbeverbot am Ende ihrer ersten Beratung abgelehnt hatte, beharrte der Ständerat im Herbst 2024 auf mehreren Ausnahmebestimmungen im Gesetz. Eine Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission schlägt nun in mehreren Punkten Kompromisse vor. Die SVP will allerdings die Vorlage an den Bundesrat zurückschicken, mit der Forderung, nur den Initiativtext umzusetzen. Lehnt der Nationalrat die Vorlage ein zweites Mal ab, ist das Geschäft erledigt.
(Geschäftsnummer 23.049; Behandlung im Nationalrat am 3. März)
LANDWIRTSCHAFT: Der Ständerat entscheidet, ob die Bundesmittel für die Landwirtschaft in den kommenden vier Jahren gekürzt werden oder nicht. Geht es nach der Mehrheit der zuständigen Kommission, soll für 2026 bis 2029 gleich viel Geld zur Verfügung stehen wie heute, nämlich gegen 14,2 Milliarden Franken. Die vom Bundesrat beantragte Kürzung um 1,6 Prozent soll es nicht geben. Der Nationalrat wollte für die Förderung von Produktion und Absatz sowie für Direktzahlungen an die Bauernbetriebe 100 beziehungsweise 261 Millionen Franken mehr bereitstellen; die Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission will es ebenso halten.
(Geschäftsnummer 24.061; Behandlung im Ständerat am 3. März)
ENERGIE: Das Parlament will die Bewilligungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie beschleunigen. Inwieweit dabei Beschwerderechte gegen Energieprojekte eingeschränkt werden sollen, ist jedoch umstritten. In der ersten Beratungsrunde des sogenannten Beschleunigungserlasses ging der Ständerat weiter als der Nationalrat und beschloss, Verbandsbeschwerden für 16 Wasserkraft-Projekte nicht zuzulassen. Die grosse Kammer, die nun erneut am Zug ist, hatte bei der ersten Beratung von einschneidenden Änderungen bei den Einspracherechten abgesehen. In der Frühjahrssession soll das Geschäft bereinigt werden.
(Geschäftsnummer 23.051; Behandlung im Nationalrat am 4. März)
GESUNDHEITSKOSTEN: Der Bundesrat will mit der Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung im Gesundheitswesen pro Jahr 250 Millionen Franken sparen. Doch die Massnahme, die im zweiten Kostendämpfungspaket für das Gesundheitswesen enthalten ist, steht vor dem Aus. Die zuständige Ständeratskommission will mittlerweile nichts mehr wissen von den Netzwerken; der Nationalrat hat sie bereits mehrmals abgelehnt. Auch im Ständerat gab es Stimmen, die von einem «Bürokratiemonster» sprachen und sich gegen die Zulassung der Netzwerke als neue Leistungserbringer wehrten. Das zweite Kostendämpfungspaket soll in der Frühjahrssession bereinigt werden.
(Geschäftsnummer 22.062; Behandlung im Ständerat am 4. März)
STEUERN: In der Frühjahrssession wird ein Entscheid über die individuelle Besteuerung aller Menschen in der Schweiz, unabhängig vom Zivilstand, erwartet. Der Ständerat befasst sich als Zweitrat mit dem Gesetz über die Individualbesteuerung, das der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag einer Volksinitiative der FDP Frauen für individuelle Besteuerung entgegenstellen will. Die zuständige Ständeratskommission ist auf die Vorlage eingetreten, hat aber noch nicht abschliessend darüber entschieden. Der Nationalrat hiess das Gesetz im September 2024 mit knappem Mehr gut. Über die Parole zur Volksinitiative selbst will das Parlament erst nach den Beratungen über den Gesetzesentwurf entscheiden.
(Geschäftsnummer 24.026; Behandlung im Ständerat am 4. März)
BARGELD: Der Nationalrat debattiert darüber, ob und - wenn ja - wie der Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung ergänzt werden soll. Anlass dafür ist die von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS) lancierte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und ein vom Bundesrat vorgeschlagener direkter Gegenvorschlag dazu. Dieser will das Anliegen der Initiative aufnehmen und dafür bestehende Gesetzesbestimmungen in die Verfassung schreiben. Dort soll künftig stehen, dass die Nationalbank die Versorgung des Landes mit Bargeld zu gewährleisten hat. Die zuständige Kommission des Nationalrates unterstützt den Gegenvorschlag und lehnt die Initiative ab.
(Geschäftsnummer 24.063; Behandlung im Nationalrat am 5. März)
KLIMA: Die Besteuerung von Millionen-Erbschaften für das Klima ist ein Thema im Nationalrat. Die grosse Kammer berät an drei Tagen über die von den Juso eingereichte Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)». Sie fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken. Die Einnahmen sollen in Klimaschutzmassnahmen investiert werden. Bei der vorberatenden Kommission ist das Begehren durchgefallen. Anträge für einen Gegenvorschlag fanden in der Kommission keine Mehrheit. Auch die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone lehnt die Initiative ab.
(Geschäftsnummer 24.082; Behandlung im Nationalrat am 5., 18. und 19. März)
SICHERHEIT: Der Bundesrat will ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten ab 2026 in Betrieb nehmen und damit mit zahlreichen ausländischen Staaten gleichziehen. Die Daten sollen künftig automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgeglichen werden können, um Terrorismus und Schwerstkriminalität besser bekämpfen zu können. Der Nationalrat hat dazu bereits Ja gesagt, der Ständerat berät nun die Vorlage. Seine zuständige Kommission beantragt einstimmig, der grossen Kammer zu folgen.
(Geschäftsnummer 23.079; Behandlung im Ständerat am 5. März)
ASYL: In der Frühjahrssession gibt es erneut Asyldebatten, in beiden Räten in ausserordentlichen Sessionen. Diese können von einem Viertel der Ratsmitglieder verlangt werden. Im Nationalrat stehen vier Motionen aus der SVP zur Debatte. Gefordert wird, dass Asylsuchende in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden sollen, wenn gegen sie wegen einer Straftat ein Verfahren läuft. Wer wegen einer Straftat verurteilt worden ist, soll die Schweiz verlassen müssen. Und wer über einen sicheren Drittstaat in die Schweiz einreist, soll kein Asylgesuch mehr stellen können. Der Bundesrat lehnt diese drei Motionen ab. Eine weitere Motion, die beiden Kammern vorliegt, verlangt striktere Auflagen für den Familiennachzug. Dazu hat der Bundesrat noch nicht Stellung genommen. Der Ständerat berät zudem eine SVP-Motion, die systematische Grenzkontrollen fordert. Der Bundesrat lehnt sie ab.
(Geschäftsnummern im Nationalrat 24.3716, 24.3734, 24.4320 und 24.4321; Behandlung am 10. März - Geschäftsnummern im Ständerat unter anderem 24.4444, 24.4318, 24.4429, 24.4495, 23.3886 und 23.4448; Behandlung am 13. März)
BANKEN: Das Parlament hat die Notfusion der Grossbank Credit Suisse mit der UBS von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) untersuchen lassen. Ende 2024 veröffentlichte die PUK ihren Bericht und verabschiedete zugleich ein Bündel Vorstösse, über die die Räte nun debattieren. Der Bundesrat ist mit einem Teil der Forderungen einverstanden. Auch er ist der Ansicht, dass die «Too big to fail»-Regeln für systemrelevante Banken angepasst werden müssen und die Finma sich gegenüber diesen Banken besser durchsetzen können soll. Die Forderung der PUK, für systemrelevante Banken die Gewährung von Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften einzuschränken, lehnt der Bundesrat ab.
(Geschäftsnummern im Ständerat: 24.098, 24.4525, 24.4526, 24.4527, 24.4528, 24.4533, 24.4534, 24.4535, 24.4536, 24.4537 und 24.4538; Behandlung am 10. März - Geschäftsnummern im Nationalrat: 24.098, 24.4529, 24.4530, 24.4531, 24.4532, 24.4540, 24.4541, 24.4542, 24.4543, 24.4544 und 24.4539; Behandlung am 18. März)
ZIVILSCHUTZ: Der Nationalrat hat zu entscheiden, ob Zivildienstpflichtige künftig einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen, wenn dieser zu wenig Personal hat. Der Ständerat hat dieser umstrittenen Vorlage im Herbst zugestimmt, nun ist die grosse Kammer am Zug. Eine rot-grüne Minderheit will nicht eintreten auf die Vorschläge. Eine weitere Minderheit will die Vorlage erst zusammen mit Vorgaben beraten, mit denen der Zivildienst weniger attraktiv gemacht werden soll. Eine Vorlage dazu hat das Parlament mit einer Motion der SVP-Fraktion verlangt.
(Geschäftsnummer 24.043; Behandlung im Nationalrat am 11. März)
DIENSTPFLICHT: Der Nationalrat befasst sich mit der Forderung, dass künftig alle Schweizerinnen und Schweizer eine Art Bürgerdienst leisten müssen. Anlass dazu ist die Service-citoyen-Initiative, die mehrere Ratsmitglieder aus verschiedenen Fraktionen unterstützen. Der Dienst könnte gemäss Initiativtext nicht nur in der Armee geleistet werden, sondern auch zugunsten der Allgemeinheit oder der Umwelt. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er ist der Ansicht, dass Menschen nur zu Leistungen verpflichtet werden sollten, die für die Sicherheit im Land notwendig seien. Die Initianten hatten beim Einreichen ihres Begehrens in einer Umfrage aus der Bevölkerung viel Zuspruch erhalten. Eine abschliessende Stellungnahme der zuständigen Nationalratskommission liegt derzeit noch nicht vor.
(Geschäftsnummer 24.079; Behandlung im Nationalrat am 11. und 19. März)
BUNDESRATSWAHL: Am 12. März entscheidet sich, wer den Bundesratssitz der Oberwalliserin Viola Amherd (Mitte) übernehmen kann. Bisher gibt es zwei Wahlvorschläge, denn die Mitte-Fraktion hat nicht mehr als die Bewerbungen des St. Galler Nationalrats und Bauernverbandspräsidenten Markus Ritter und des Zuger Regierungsrates Martin Pfister erhalten. Über das Ticket entscheidet die Fraktion am 21. Februar, und es ist davon auszugehen, dass der Bundesversammlung Pfister und Ritter zur Wahl vorgeschlagen werden. Es ist eine Gepflogenheit, dass das Parlament eine Person vom Ticket wählt, aber Pflicht ist es nicht. Verschiedentlich gab es Kritik an den Kandidaturen.
(Geschäftsnummer 25.008; Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung am 12. März)
KRANKENKASSEN: Im Nationalrat steht eine Diskussion über die Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und medizinischen Leistungserbringern an. Anlass dazu ist eine Motion von Mitte-Ständerat Peter Hegglin (ZG). Die geforderte Änderung im Krankenversicherungsgesetz soll unter anderem den steigenden Kosten im Gesundheitswesen entgegenwirken. Die Mehrheit der zuständigen Kommission des Nationalrates beantragt, die Motion anzunehmen. Die Minderheit gibt zu bedenken, dass die Krankenkassen mit der Lockerung zu viel Macht erhalten würden. Der Bundesrat beantragt ein Nein zur Motion.
(Geschäftsnummer 23.4088; Behandlung im Nationalrat am 13. März)
SAMMELKLAGEN: Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vorgelegt. Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen. Die zuständige Nationalratskommission will nun nichts mehr davon wissen. Sie beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die vorgesehenen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes passten nicht zum Schweizer Rechtssystem, argumentiert die Mehrheit. Vielmehr berge die Vorlage das Risiko einer «Amerikanisierung» des Rechtssystems. Eine Minderheit sieht weiterhin grossen Handlungsbedarf und kritisiert, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten so künftig deutlich weniger Rechte haben würden als ihre europäischen Nachbarn.
(Geschäftsnummer 21.082; Behandlung im Nationalrat am 17. März)
FAMILIENNACHZUG: Die 2009 vom Bundesgericht festgestellte Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten könnte bestehen bleiben. So hat es der Ständerat beschlossen, und auch eine knappe Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission möchte nicht mehr eintreten auf Anpassungen im Ausländergesetz. Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-jährigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten heute nicht gleich behandelt wie Bürger von EU- und Efta-Staaten. Der Nationalrat befasst sich zum zweiten Mal mit dem Geschäft, das er im Juni 2024 noch gutgeheissen hatte.
(Geschäftsnummer 19.464; Behandlung im Nationalrat am 17. März)
FIRMENÜBERNAHMEN: Der Ständerat befasst sich mit der Frage, ob Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren strenger kontrolliert werden sollen. Seine zuständige Kommission möchte nichts mehr von einer «Lex China» wissen und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Strategisch unbedenkliche, aber durchaus benötigte Direktinvestitionen mit ausländischem Kapital wären laut den Gegnerinnen und Gegnern erheblich behindert. Der Bundesrat war von Anfang an der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Der Nationalrat hatte im September das Investitionsprüfgesetz mit deutlichem Mehr gutgeheissen. Er ging dabei noch weiter als zunächst geplant. Die Kontrolle soll demnach auch nichtstaatliche Investoren erfassen.
(Geschäftsnummer 23.086; Behandlung im Ständerat am 17. März)
AUSLANDSHILFE: Der Ständerat entscheidet, ob die Schweiz ihre Zahlungen an das wegen möglicher Verbindungen zu Terrorismus umstrittene Uno-Palästinenserhilfswerk UNRWA einstellen muss. Seine zuständige Kommission empfiehlt mit knappstem Mehr ein Ja zu einer entsprechenden Motion aus der SVP-Fraktion. Die Mehrheit findet, dass andere Organisationen die Aufgaben der UNRWA übernehmen könnten. Die Minderheit warnt, dass die UNRWA in der Region unentbehrlich sei. Überweist der Ständerat die Motion, muss der Bundesrat handeln. Eine zweite Motion, die eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser verlangt, liegt dem Ständerat ebenfalls vor. Auch ihr stimmt die vorberatende Kommission zu, auch der Bundesrat beantragt ein Ja.
(Geschäftsnummern 24.3194 und 24.3815; Behandlung im Ständerat am 18. März)
IV-RENTEN: Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten sollen zwar ebenfalls eine 13. Rente erhalten - aber nur, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben. Das will eine knappe Mehrheit der zuständigen Kommission des Ständerates mit einer Motion erreichen. Die Mehrheit argumentiert, dass AHV-Bezüger mit EL besser dastünden als IV-Bezüger mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das müsse behoben werden. Eine bürgerliche Minderheit lehnt die Motion ab. Die Schwesterkommission des Nationalrates fordert ebenfalls eine 13. IV-Rente, aber für alle Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten.
(Geschäftsnummer 25.3014; Behandlung im Ständerat am 19. März)
VERTEIDIGUNG: Beide Räte entscheiden, ob die Berner Rüstungsfirma Nitrochemie ab Mai 2025 mit staatlichen Geldern unterstützt werden soll. Das Unternehmen ist ein Joint-Venture der Schweizer Ruag MRO und des deutschen Rheinmetall-Konzerns. In beiden Räten haben die zuständigen Kommissionen gleich lautende Motionen dazu eingereicht. Gefordert wird, dass die Versorgung der Schweizer Armee mit Treibladungen für Munition langfristig garantiert wird. Gleichzeitig soll die Schlüsselrolle der Nitrochemie in den Lieferketten der europäischen Munitionsproduktion deutlich gestärkt werden.
(Geschäftsnummer im Nationalrat: 25.3012; Behandlung am 19. März - Geschäftsnummer im Ständerat: 25.3000; Behandlung am 20. März)
(AWP)