RATSPRÄSIDIEN: Zu Beginn der Wintersession werden traditionell die Präsidien beider Ratskammern bestimmt. Die Wahl erfolgt nach einem festgelegten Turnus. Im Nationalrat dürfte die heutige Vizepräsidentin Maja Riniker (FDP/AG) das Amt als «höchste Schweizerin» übernehmen, als Nachfolgerin von Eric Nussbaumer (SP/BL). Im Ständerat ist Andrea Caroni (FDP/AR) der voraussichtliche Nachfolger von Ratspräsidentin Eva Herzog (SP/BS). Überraschungen sind praktisch ausgeschlossen. Interessant ist jeweils, wie viele Stimmen die neuen Amtsträger erhalten.
(Geschäftsnummern 24.209 und 24.210; Behandlung im Nationalrat und im Ständerat am 2. Dezember)
ARMEEFINANZEN: Zu reden geben wird die mittelfristige Finanzplanung der Armee, konkret die Armeebotschaft 2024 und die Aufstockung des Armeebudgets. Die Räte waren sich in der ersten Beratungsrunde bei der Gegenfinanzierung höherer Armeeausgaben im Grundsatz einig. Statt aus einem speziellen Fonds wollen sie die Mehrausgaben von 4 Milliarden Franken durch Einsparungen in anderen Bereichen ermöglichen. Detailfragen sind noch offen. Die Ständeratskommission beantragt ihrem Rat nun einstimmig, keine Vorgaben für die Kompensation der zusätzlichen Investitionen der Armee zu machen. Stattdessen soll die Finanzierung im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses im Detail beraten werden.
(Geschäftsnummer 24.025; Behandlung im Ständerat am 2. Dezember und eventuell am 11. Dezember, im Nationalrat eventuell am 9. und 12. Dezember)
PATROUILLE SUISSE: Die Zukunft der Patrouille Suisse steht auf der Kippe. Die zuständige Ständeratskommission lehnt einen Weiterbetrieb der Kunstflugstaffel der Schweizer Armee ab, jedoch nur hauchdünn. Die knappe Mehrheit argumentiert mit dem finanziellen Mehraufwand für den Erhalt der F-5-Tiger-Kampfjets, mit welchen die Patrouille Suisse fliegt. Dieser sei angesichts der finanziellen Lage des Bundes sowie der aktuellen globalen Sicherheitslage nicht gerechtfertigt. Die starke Minderheit ist dagegen der Ansicht, dass die Patrouille Suisse ein Aushängeschild der Schweizer Luftwaffe darstelle, welches von hohem symbolischem Wert sei und den Wehrwillen stärke. Geht es nach dem Verteidigungsdepartement, so wird die Patrouille Suisse in der heutigen Form per Ende 2027 eingestellt.
(Geschäftsnummer 24.3720; Behandlung im Ständerat am 2. Dezember)
WAPPENSCHUTZ: Im Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schweizer Eishockey-Nationalteams ohne Schweizerwappen aufs Eis gehen müssen. Grundsätzlich ist der Gebrauch des Wappens seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes 2017 nur der Eidgenossenschaft gestattet. Inzwischen haben sich der Eishockeyverband und der Bund geeinigt. Die Eishockey-Nationalteams dürfen in den kommenden zwei Jahren mit dem Schweizerwappen auf dem Trikot auflaufen. Anfang 2027 wird der Verband dann die Trikots neu gestalten. Im Parlament laufen derzeit Bestrebungen für eine Gesetzesänderung. Wie der Ständerat möchte auch die zuständige Nationalratskommission, dass das Schweizerwappen auf Nati-Trikots erlaubt sein soll.
(Geschäftsnummer 24.3143; Behandlung im Nationalrat am 2. Dezember)
UKRAINE: Das Parlament diskutiert über Änderungen beim Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Ständerat will bei der Gewährung des Status S künftig differenzieren, aus welcher ukrainischen Region die Schutzsuchenden stammen. In der zuständigen Nationalratskommission war das Vorhaben umstritten. Mit Stichentscheid beantragte die Kommission, die entsprechende Motion abzulehnen. Deutlich Ja sagte sie hingegen zu einer weiteren Motion aus dem Ständerat. Demnach soll nicht mehr vom Schutzstatus S profitieren können, wer für eine bestimmte Zeit, beispielsweise für zwei Wochen, die Schweiz verlässt. Auch wer Rückkehrhilfe beansprucht hat oder in einem anderen Land des Dublin-Raums schon einmal von Status S profitierte, soll diesen nicht mehr erhalten.
(Geschäftsnummern 24.3022 und 24.3378; Behandlung im Nationalrat am 2. Dezember)
BUNDESFINANZEN: Das wohl gewichtigste Geschäft der Wintersession ist die Beratung des Bundesbudgets fürs nächste Jahr. Wegen der knappen Finanzen gibt es während der mehrtägigen Debatte kaum mehr Spielraum für Anpassungen nach oben, wenn der Voranschlag 2025 konform sein soll mit der Schuldenbremse. Mit den Anträgen der Ständeratskommission liegt der strukturelle Saldo bei 6,5 Millionen Franken, mit jenen der Nationalratskommission bei 13 Millionen Franken. Setzt sich die bürgerliche Mehrheit in beiden Räten durch, dürfte die Armee im kommenden Jahr rund eine halbe Milliarde Franken mehr zur Verfügung haben als vom Bundesrat geplant. Auch die Landwirtschaft soll mehr Geld erhalten. Wie diese Mehrausgaben kompensiert werden sollen, wird zu reden geben. Zur Debatte stehen beispielsweise Kürzungen im Asylwesen, beim Bundespersonal und bei der Auslandshilfe.
(Geschäftsnummer 24.041; Behandlung im Nationalrat ab 3. Dezember, im Ständerat ab 9. Dezember)
WOLF: Der Ständerat diskutiert neue Massnahmen im Umgang mit dem Wolf. Seine zuständige Kommission setzt sich für eine Lockerung des Wolfsschutzes ein. So soll der Status des Wolfs in der Berner Konvention von «streng geschützt» auf «geschützt» gesenkt werden. Zudem verlangt eine Motion, dass die Bestandsregulierung künftig auf regionaler Ebene erfolgen soll. Der Bundesrat soll auch prüfen, inwieweit Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können. Im Weiteren fordert die Kommission eine raschere Bewilligung von Abschussgesuchen bei Problemwölfen und einen vereinfachten Zugang zu Finanzhilfen für den Herdenschutz. Eine Minderheit lehnt die Motionen ab.
(Geschäftsnummern 24.4257, 22.3477 und 22.3478; Behandlung im Ständerat am 3. Dezember)
ALTERSVORSORGE: Die 13. AHV-Rente soll ab Dezember 2026 ausbezahlt werden. Die zuständige Ständeratskommission ist mit dem Vorschlag des Bundesrats einverstanden. Jedoch will sie die Finanzierung der «Dreizehnten» noch nicht jetzt regeln und auf die grosse AHV-Reform warten. Der Bundesrat hatte mit seinen Vorschlägen für die Finanzierung der im März an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente laute Kritik geerntet. In seiner Mitte Oktober verabschiedeten Botschaft hielt er aber daran fest, den Zuschlag allein mit zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozenten zu finanzieren und den Bundesbeitrag an das Sozialwerk zu kürzen. Weiter will der Bundesrat den Bundesbeitrag an die AHV von heute 20,2 Prozent auf neu 19,5 Prozent der Ausgaben der ersten Säule senken.
(Geschäftsnummer 24.073; Behandlung im Ständerat am 4. Dezember)
KITAS: Der Ständerat entscheidet über die künftige Finanzierung von Kindertagesstätten mit Betreuungszulagen. Seine zuständige Kommission hat ihr Unterstützungsmodell verabschiedet und will es der Kita-Initiative der SP als indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen. Ziel der Vorlage ist, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Die Betreuungszulage soll mindestens 100 Franken pro Monat betragen. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag soll die Zulage sich um 50 Franken erhöhen. Über die Finanzierung der Zulage sollen nach dem Willen der Mehrheit die Kantone entscheiden. Minderheiten verlangen eine grosszügigere Förderung der Eltern. Der Nationalrat hatte noch vor den Wahlen 2023 beschlossen, dass der Bund vier Jahre lang bis zu zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten der Eltern für einen Betreuungsplatz übernehmen soll.
(Geschäftsnummer 21.403; Behandlung im Ständerat am 4. Dezember)
AUSLANDSHILFE: Auch die mittelfristigen Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit (IZA) sind ein Thema im Parlament. Der Bundesrat beantragt für die Auslandshilfe in den Jahren 2025 bis 2028 etwa gleich viel Geld wie derzeit zur Verfügung steht, insgesamt rund 11,3 Milliarden Franken. 13 Prozent davon sollen der Ukraine zugutekommen. Wie der Ständerat beantragt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats, die IZA-Strategie anzunehmen - entgegen dem Antrag der Finanzkommission des Nationalrats. Diese beantragt, die IZA-Gelder um eine Milliarde Franken auf noch 10,3 Milliarden Franken zu stutzen. Die Finanzkommission begründete diesen Antrag mit Beschlüssen zum Zahlungsrahmen für die Armee für die nächsten vier Jahre.
(Geschäftsnummer 24.049; Behandlung im Nationalrat am 5. Dezember und eventuell am 12. und 17. Dezember, im Ständerat eventuell am 10. und 16. Dezember)
GESUNDHEITSKOSTEN: Das Parlament diskutiert über ein neues Paket zur Dämpfung des Anstiegs der Gesundheitskosten. Im Fokus stehen insbesondere umsatzstarke Medikamente. Wie der Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission Medikamente, die einen sehr hohen Umsatz erzielen, mit einem Mengenrabatt belegen können. Dabei geht es um sogenannte Kostenfolgemodelle. Die Details dazu müssen noch bereinigt werden. Gemäss Schätzungen der Verwaltung könnten alleine mit den Kostenfolgemodellen jährlich Einsparungen von 300 bis 400 Millionen Franken erzielt werden.
(Geschäftsnummer 22.062; Behandlung im Nationalrat am 9. Dezember)
EINHEITSKASSE: Die Kantone sollen kantonale Einheitskrankenkassen einführen dürfen. Dies fordert eine Genfer Standesinitiative. Der Ständerat diskutiert nun als Erstrat darüber. Seine zuständige Kommission lehnt den Vorschlag ab. Sie findet, dass kantonale Einheitskrankenkassen erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Durchführung mit sich bringen würden. Vor zehn Jahren hatten die Schweizer Stimmberechtigten die Einführung einer Einheitskrankenkasse mit 61,9 Prozent abgelehnt. Nein sagte mehrheitlich die deutschsprachige Schweiz, während die Westschweiz die entsprechende Volksinitiative guthiess.
(Geschäftsnummer 23.319; Behandlung im Ständerat am 9. Dezember)
NAHOST: Das Parlament entscheidet über ein Verbot der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas sowie verwandter Organisationen. Dieses ist weitgehend unbestritten. Die zuständigen Kommissionen beider Räte sind der Auffassung, dass dieses Verbot schnellstmöglich in Kraft treten sollte. Der Bundesrat will die Hamas für fünf Jahre verbieten. Das Parlament hätte aber die Möglichkeit, das Verbot zu verlängern. Mittelfristig wollen die Parlamentskommissionen aber nicht nur die Hamas, sondern auch die Hisbollah in der Schweiz untersagen. Sie haben gleichlautende Motionen verabschiedet, über die die beiden Kammern ebenfalls diskutieren werden. Zur Motion für das Hisbollah-Verbot wird der Bundesrat noch Stellung nehmen.
(Geschäftsnummern 24.071, 24.4255 und 24.4263; Behandlung im Ständerat am 10. Dezember, im Nationalrat am 11. Dezember)
UNTERSCHRIFTENSAMMLUNGEN: Medienberichte über möglicherweise illegale Praktiken bezahlter Unterschriftensammler, namentlich in der Romandie, und über mutmasslich gefälschte Unterschriften lösten zuletzt eine Debatte über neue Regeln bei Unterschriftensammlungen aus. Im Ständerat sind mehrere Vorstösse dazu traktandiert, die unter anderem ein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen, die Verschärfung der Transparenzvorschriften sowie eine rasche Einführung elektronischer Unterschriftensammlungen fordern. Der Bundesrat lehnt die Motionen ab. Gesetzgeberische Massnahmen seien erst angezeigt, wenn die bereits eingeleiteten Massnahmen der Bundeskanzlei nicht griffen, argumentiert er. Ermöglichen will er jedoch beschränkte, praktische Versuche mit dem elektronischen Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren.
(Geschäftsnummern 24.3940, 24.3851, 24.3905, 24.3992, 24.4034; Behandlung im Ständerat am 11. Dezember)
SAMMELKLAGEN: Der Bundesrat hat im Auftrag des Parlaments neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vorgelegt. Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen. Die zuständige Nationalratskommission will nun nichts mehr davon wissen. Sie beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. In einer Gesamtschau sei sie zum Schluss gekommen, dass die vorgesehenen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes nicht zum Schweizer Rechtssystem passten, argumentiert die Mehrheit. Vielmehr berge die Vorlage in den Augen der Kommissionsmehrheit das Risiko einer «Amerikanisierung» des Rechtssystems. Eine Minderheit sieht weiterhin grossen Handlungsbedarf und kritisiert, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten so künftig deutlich weniger Rechte haben würden als ihre europäischen Nachbarn.
(Geschäftsnummer 21.082; Behandlung im Nationalrat am 11. Dezember)
FAMILIENNACHZUG: Schweizerinnen und Schweizer werden beim Nachzug von Eltern und bis 21-jährigen erwachsenen Kindern aus Drittstaaten heute nicht gleich behandelt wie Bürger von EU- und Efta-Staaten. Die im Jahr 2009 vom Bundesgericht festgestellte Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug aus Drittstaaten könnte bestehen bleiben. Die zuständige Nationalratskommission macht eine Kehrtwende und möchte wie der Ständerat nicht mehr über eine Gleichbehandlung diskutieren. Der Entscheid für Nichteintreten fiel in der zuständigen Kommission jedoch knapp aus. Die Mehrheit hält die Auswirkungen der entsprechenden Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes für nicht abschätzbar. Eine starke Minderheit möchte die Ungleichbehandlung beseitigen.
(Geschäftsnummer 19.464; Behandlung im Nationalrat am 11. Dezember)
BUNDESPRÄSIDIUM: Die Freisinnige Karin Keller-Sutter dürfte im kommenden Jahr Bundespräsidentin sein. Am Mittwoch der zweiten Sessionswoche wird sie voraussichtlich von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Neuer Vizepräsident des Bundesrates und voraussichtlicher Bundespräsident im Jahr 2026 dürfte Guy Parmelin (SVP) werden. Dieses alljährliche Ritual verspricht Spannung. Denn die Wahl des Bundesratspräsidiums gilt zwar als Formsache, wird von Ratsmitgliedern aber gerne genutzt, um Mitgliedern der Regierung ihr Missfallen oder aber ihre Zustimmung kundzutun.
(Geschäftsnummer 24.211; Behandlung in der Vereinigten Bundesversammlung am 11. Dezember)
ZUWANDERUNG: Das Parlament diskutiert über den Schweizer Beitritt zum Uno-Migrationspakt. Der Pakt wurde im Dezember 2018 von der Uno-Generalversammlung verabschiedet. Er hält Massnahmen fest, um die Migration grenzüberschreitend zu ordnen. Der Bundesrat wollte den Pakt eigentlich schon 2018 unterzeichnen, verzichtete aber darauf, weil das Parlament Mitsprache verlangte. Der Ständerat sagte bereits Nein zu einem Beitritt. Der Nationalrat dürfte nun nachziehen. Eine deutliche Mehrheit seiner zuständigen Kommission sieht keine konkreten Vorteile eines Beitritts, vielmehr überwögen die Risiken, so der Tenor. Stattdessen solle das Parlament die Leitprinzipien und Ziele des Pakts lediglich zur Kenntnis nehmen.
(Geschäftsnummer 21.018; Behandlung im Nationalrat am 12. Dezember)
EIGENMIETWERT: Der jahrelange Streit um die Abschaffung des Eigenmietwerts könnte bald enden. Die zuständige Ständeratskommission will einem Kompromissvorschlag des Nationalrats zustimmen. Demnach soll der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen und nicht nur beim Erstwohnsitz abgeschafft werden. Mit einer Klausel will die Ständeratskommission jedoch sicherstellen, dass für Kantone gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen wird. Vor dem Durchbruch der Vorlage braucht es auch beim Schuldzinsenabzug eine Einigung. Heute werden in der Steuererklärung Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50'000 Franken zugelassen. Neu soll eine andere Methode zur Anwendung kommen.
(Geschäftsnummern 17.400 und 22.454; Behandlung im Ständerat am 12. Dezember, im Nationalrat eventuell am 16. Dezember)
ZOLL: Der Ständerat nimmt sich der Beratung des Zollgesetzes an. Ziel der Totalrevision ist es, Verfahren und Tarife zu vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umzusetzen. Zudem ist sie das Rahmengesetz zur Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache. Im Nationalrat dauerte die Beratung der Vorlage fast acht Stunden. Umstritten waren unter anderem die künftigen Befugnisse des Bundesamts, das Verhältnis zur kantonalen Polizeihoheit und der Datenschutz. Die zuständige Ständeratskommission schlägt in zahlreichen Punkten Änderungen vor. Zur reden geben dürfte in der kleinen Kammer etwa eine vom Nationalrat gewünschte Lockerung der Zollanmeldepflicht: Nicht abgabepflichtige Waren sollen demnach bei der Einfuhr auch nicht mehr angemeldet werden müssen.
(Geschäftsnummern 22.058 und 21.4084; Behandlung im Ständerat am 12. September)
VERTEIDIGUNG: Im Oktober hat Armasuisse-Chef Urs Loher die Beitrittserklärung der Schweiz zur European «Sky Shield»-Initiative unterzeichnet. Die Schweiz soll damit das 15. Mitglied der 2022 von Deutschland lancierten europäischen Luftabwehrinitiative werden. Zweck von «Sky Shield» ist es, vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, Lücken im derzeitigen Schutzschirm für Europa zu schliessen. Der Beitritt zu «Sky Shield» ist im Parlament umstritten. Die zuständige Nationalratskommission fordert nun, dass die Räte darüber mitbestimmen sollen. Im Rahmen einer nicht bindenden Abstimmung sprach sie sich nur hauchdünn für den Beitritt aus.
(Geschäftsnummer 24.3474; Behandlung im Nationalrat am 12. Dezember)
TABAKWERBUNG: Die Umsetzung der 2022 von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» gibt weiter zu reden. Nachdem der Nationalrat die Vorlage für ein Tabakwerbeverbot am Ende seiner ersten Beratung abgelehnt hatte, beharrte der Ständerat im Herbst auf mehrere Ausnahmebestimmungen im Gesetz. Eine Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission hat nun in mehreren Punkten Kompromissvorschläge eingebracht. Falls der Nationalrat die Vorlage ein zweites Mal ablehnt, ist das Geschäft erledigt. Das Parlament müsste dann für die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Feld eins beginnen.
(Geschäftsnummer 23.049; Behandlung im Nationalrat am 16. Dezember)
STAHLINDUSTRIE: Der Bundesrat soll zusätzliche Massnahmen zum Erhalt der Stahlproduktion in der Schweiz treffen. Das fordert nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission. Grund sind angekündigte Entlassungen in mehreren Betrieben. Der Bundesrat soll mit den Vorstössen beauftragt werden, rasch zusätzliche Massnahmen zu verfolgen, um die Stahlproduktion in der Schweiz zu erhalten. Beispielsweise solle er eine Übergangsfinanzierung für die Stahlindustrie zur Verfügung stellen, um den Produktionsstandort Schweiz zu sichern und die Kreislaufwirtschaft zu erhalten. Die Landesregierung hatte bislang eine staatliche Förderung einzelner Unternehmen oder Branchen abgelehnt. Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn wartet die politischen Entscheide auf Bundesebene ab und verzichtet vorerst auf den Abbau von 120 Stellen.
(Geschäftsnummern 24.3374, 24.3146 und 24.3159; Behandlung im Ständerat am 16. Dezember)
ENERGIE: Mit Änderungen im Energiegesetz sollen Wasser-, Solar- und Windenergieanlagen künftig rascher bewilligt werden können. Die kleine Kammer berät als Zweitrat über den sogenannten Beschleunigungserlass. Deren zuständige Kommission pocht auf das Mitspracherecht der Gemeinden. Keine Anlage soll bewilligt werden dürfen ohne das Ja der Standortgemeinde - es sei denn, ein Kanton legt die Zuständigkeiten anders fest. Hingegen will die Ständeratskommission Verbandsbeschwerden für 16 Wasserkraftprojekte nicht zulassen. Diese demokratisch legitimierten Projekte sollen nach dem Willen der Mehrheit ohne Verzögerung umgesetzt werden.
(Geschäftsnummer 23.051; Behandlung im Ständerat am 17. Dezember)
SICHERHEIT: Der Bundesrat will ein nationales System zur Erfassung von Flugpassagierdaten ab 2026 in Betrieb nehmen und damit mit zahlreichen ausländischen Staaten gleichziehen. Die Daten sollen künftig automatisch mit polizeilichen Informationssystemen abgeglichen werden können, um Terrorismus und Schwerstkriminalität besser bekämpfen zu können. Die zuständige Nationalratskommission verlangt verschiedene Anpassungen der Vorlage. Insgesamt will sie «eine effizientere und kostengünstigere Umsetzung des Gesetzes erreichen». Minderheiten verlangen eine unmittelbare Pseudonymisierung der Daten oder den Verzicht auf eine Vorratsdatenspeicherung.
(Geschäftsnummer 23.079; Behandlung im Nationalrat am 17. Dezember)
ASYL: Vorläufig Aufgenommene können nach drei Jahren Aufenthalt in der Schweiz einen Antrag auf Nachzug von Ehepartnern, Ehepartnerinnen oder ihrer Kinder stellen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Sozialhilfe benötigen. Der Nationalrat will diese Möglichkeit streichen. Im Ständerat dürfte der Entscheid darüber knapp ausfallen. Seine zuständige Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung respektive mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die Ablehnung von zwei Motionen aus der SVP. Die Kommissionsmehrheit verweist dabei auf das in der Bundesverfassung und ebenso in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Achtung des Familienlebens.
(Geschäftsnummern 24.3057 und 24.3511; Behandlung im Ständerat am 18. Dezember)
BARGELD: Der Nationalrat wird über Verfassungsbestimmungen zum Bargeld in der Schweiz entscheiden. Seine zuständige Kommission ist mit dem Vorschlag des Bundesrats einverstanden, die Initiative «Bargeld ist Freiheit» abzulehnen, ihr aber einen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Demnach sollen geltende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in der Verfassung verankert werden. Konkret soll der Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung um zwei Absätze zur Bargeldversorgung ergänzt werden, mit den beiden Sätzen «Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken» und «Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung». Darüber entscheiden müssten schliesslich Volk und Stände.
(Geschäftsnummer 24.063; Behandlung im Nationalrat am 18. Dezember)
LANDWIRTSCHAFT: Bäuerinnen und Bauern sollen von 2026 bis 2029 mindestens im gleichen Umfang vom Bund unterstützt werden wie in der laufenden Periode. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Sie wehrt sich gegen Pläne des Bundesrats, den Zahlungsrahmen um 1,6 Prozent zu kürzen. Die Mehrheit führt an, dass die Bundesausgaben für die Landwirtschaft seit zwanzig Jahren konstant geblieben seien. Kürzungen seien vor diesem Hintergrund «nicht zu verantworten». Eine starke Minderheit unterstützt dagegen die Sparpläne des Bundesrats und verweist auf die angespannte Finanzlage des Bundes. Die vorgeschlagenen Kürzungen für die Landwirtschaft seien «verkraftbar». Entscheiden über den vierjährigen Zahlungsrahmen wird nun als Erstes der Nationalrat.
(Geschäftsnummer 24.061; Behandlung im Nationalrat am 18. Dezember)
RUSSLAND-SANKTIONEN: Sanktionierte Oligarchen und Unternehmen aus Russland sollen trotz geltendem Sanktionsregime wieder rechtliche Beratung erhalten dürfen. Das fordert nach dem Ständerat auch die zuständige Nationalratskommission. Jedoch möchte sie den Text des Vorstosses abändern, sodass nur eine Rechtsvertretung zulässig wäre. Insgesamt teile die Kommission die Befürchtung des Ständerats, dass das herrschende Sanktionsregime gegenüber Russland im Bereich der Rechtsberatung möglicherweise unverhältnismässig sei und gewisse Grundrechte verletzen könnte. Der Bundesrat ist gegen eine Lockerung der Sanktionen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin befürchtete ein weiteres Abbröckeln der Sanktionsmassnahmen aufgrund von Sonderwünschen.
(Geschäftsnummer 23.4531; Behandlung im Nationalrat am 18. Dezember)
(AWP)