Geklagt hatte die ZH-Medien GmbH, welche den Sender «Tele Z» betreibt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in seinem am Montag veröffentlichten Urteil, dass die beiden Bewerbungen nicht als «weitgehend gleichwertig» zu beurteilen sind.
Am Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) wird damit nicht gerüttelt, die Verfügung ist laut Urteil bundesrechtskonform. Das Urteil ist rechtskräftig. Die neue Konzession gilt ab 2025 für eine Dauer von zehn Jahren.
Um die Konzession hatten sich vier Unternehmen beworben. «Tele Züri» stach dabei zwar heraus. Weil das Mutterhaus CH Media mit «Tele M1» und «Tele Bärn» aber schon über zwei Konzessionen verfügt, wurde der von Roger Schawinski gegründete Sender nicht berücksichtigt. Der vierte Bewerber war «Auftanken TV».
Leistungsauftrag für Sender
Die konzessionierten Veranstalter müssen ab 2025 einen regionalen Service-public-Auftrag erfüllen und erhalten dafür einen Anteil aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgaben. Gemäss dem Leistungsauftrag müssen sie das Publikum mit flächendeckenden regionalen Informationen versorgen.
Für kommerzielle Fernsehsender heisst dies beispielsweise, dass sie während der Hauptsendezeit pro Woche mindestens 150 Minuten «relevante Regionalinformationen» ausstrahlen müssen. Und sie sind gleichzeitig verpflichtet, werktags während der Hauptsendezeit zehn Minuten «relevante Regionalinformationen in Nachrichtensendungen» zu bieten. (Urteil A-931/2024 vom 10. März 2025)
(AWP)