Bei den neuartigen L-QIF handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und müssen von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.
Ausserdem seien im Rahmen der Revision weitere Verordnungen in verschiedenen Punkten angepasst worden, teilte der Bundesrat mit. Die Anpassungen betreffen demnach insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und sollen dazu dienen, internationale Standards umzusetzen, Entwicklungen des Marktes nachzuvollziehen oder die Rechtssicherheit zu erhöhen.
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(AWP)