Für Kredite bis 500'000 Franken sind per 31. März neu 0,25 Prozent Zinsen zu entrichten. Kredite über eine halbe Million Franken müssen mit 0,75 Prozent verzinst werden. Die Festlegung der Zinssätze für die Kredite jeweils per 31. März ist im Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz geregelt. Dabei berücksichtigt die Landesregierung den Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB), wie der Bundesrat am Freitag mitteilte.
Seit dem 1. April 2023 lag der Zinssatz für Covid-19-Kredite unter 500'000 Franken bei 1,5 Prozent, für Kredite darüber bei 2 Prozent. Im letzten Jahr beliess der Bundesrat die Zinssätze unverändert. Das stützte er auf den SNB-Leitzinssatz von 0,5 Prozent.
Am Donnerstag senkte die Nationalbank den Leitzins auf 0,25 Prozent. Dem trägt der Bundesrat mit der Zinssenkung Rechnung. Die Verzinsung der Covid-19-Kredite setzt einen Anreiz, diese nicht länger als nötig zu beanspruchen.
Fast drei Viertel zurückgezahlt
Den Angaben zufolge entspricht die Verzinsung dem ursprünglichen Zweck der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe sowie dem Interesse der Steuerzahlerinnen und -zahler an möglichst wenigen Kreditausfällen.
Nach jüngsten Zahlen von Mitte Januar sind 72 Prozent des gewährten Kreditvolumens zurückgezahlt. Die meisten der ausstehenden Kredite laufen noch drei Jahre. In Härtefällen ist eine Laufzeitverlängerung von acht auf zehn Jahre möglich.
Verschiedene Gewerbeverbände von Gastrosuisse über Bau- und Schreinermeisterverband bis zur Getränke- und Clubbranche forderten im Vorfeld des Bundesratsentscheids die Streichung der Zinsen auf die tieferen Kredite. Jene auf den höheren sollte die Landesregierung den Verbänden zufolge auf 0,5 Prozent festlegen. Die Zinsen seien angesichts des gesunkenen Leitzinses «viel zu hoch».
(AWP)