Die Einschätzungen zu den Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft seien aufgrund der dynamischen Ausganglage mit sehr hoher Unsicherheit verbunden, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Derzeit erwarte er, dass sich die Schweizer Konjunktur schwächer entwickle als gemäss der letzten Konjunkturprognose von Mitte März 2025. Diese ging für das laufende Jahr von einem BIP-Wachstum von 1,4 Prozent aus.

Als «bewährtes Instrument zur Vermeidung von Kündigungen» steht laut dem Bundesrat die Kurzarbeit zur Verfügung. Unternehmen können nun die neuen Zölle als Grund für einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung anführen, sofern sie direkt oder indirekt betroffen sind. Das Staatssekretariat für Arbeit (Seco) habe am Mittwoch die Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung darüber informiert.

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(AWP)