Der Fall geht damit auf Geheiss des höchsten Schweizer Gerichts an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Dieses hat die Beschwerde des ehemaligen Deloitte-Direktors gutgeheissen. Entgegen der Sicht der Vorinstanz durfte diese das Gesuch des Ex-Geschäftsführers um eine öffentliche Verhandlung nicht ablehnen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2022 den Entzug der Zulassungen, wie sie durch die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde verfügt wurden. Es senkte die Dauer jedoch von vier auf drei Jahre.

Die Revisionsaufsichtsbehörde warf dem Direktor nach einer Prüfung vor, zahlreiche Vorschriften im Bereich der Revision und der Wirtschaftsprüfung schwerwiegend verletzt zu haben und in diesem Zusammenhang unkritisch gewesen zu sein. Diese Fragen muss das Bundesverwaltungsgericht nun erneut prüfen. (Urteil 2C_384/2022 vom 14.11.2023)

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(AWP)