Lidl möchte in der Brunnmatt in Roggwil ein Warenverteilzentrum erstellen. Dagegen regt sich in der Region Widerstand, der bis vor Bundesgericht getragen wurde.

Ende Februar 2025 teilte Lidl dem Bundesgericht mit, dass mit den Beschwerdeführenden Vergleichsverhandlungen geplant seien. In Rücksprache mit den Beschwerdeführenden sei das Verfahren vor Bundesgericht bis auf Weiteres zu sistieren. Auch die Gemeinde Roggwil sei mit dem Vorgehen einverstanden.

Das Bundesgericht kann ein Verfahren aussetzen, wenn es zweckmässig erscheint. Dies ist oft dann der Fall, wenn der Entscheid der Lausanner Richter von einem Urteil in einem anderen Rechtsstreit beeinflusst wird.

Die obersten Lausanner Richter sehen zwar nicht «ohne Weiteres», warum eine Sistierung im vorliegenden Fall geboten sei. Da aber alle Beteiligten einverstanden seien, rechtfertige sich das Vorgehen ausnahmsweise, heisst es in der Zwischenverfügung. Die Sistierung gilt längstens bis Ende Oktober. Ohne Gegenbericht wird das Bundesgericht das Verfahren Anfang November wieder aufnehmen.

Die Gemeinden in der Region fürchten vor allem den Mehrverkehr und den Verkehrslärm, den das Verteilzentrum mit sich bringen dürfte. Das betroffene Gebiet liegt im Grenzgebiet der Kantone Bern, Solothurn, Aargau und Luzern.

(AWP)