Die Beschwerdeführer kritisierten im Wesentlichen die fehlende Zuständigkeit der Regierung für den Erlass und rügten, es fehle an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Das Bundesgericht lässt die vorgebrachten Argumente in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil nicht gelten.

Es hält insbesondere fest, das kantonale Recht sehe vor, dass das Parlament den Erlass von Bestimmungen zur Umsetzung von Bundesrecht an die Regierung übertragen könne. Dies sei vorliegend geschehen.

Die Regierung erliess vergangenen Sommer eine Verfügung, mit welcher sie eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) umgesetzt werden soll. Die Bestimmung sieht vor, dass die Kantone in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte begrenzen dürfen, die im ambulanten Bereich tätig sind. (Urteil 9C_484/2023 vom 28.5.2024)

(AWP)