Die zwei Rechenfehler in den AHV-Finanzperspektiven hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im August eingeräumt. Sie hatten in den längerfristigen Prognosen zu unplausibel hohen AHV-Ausgaben geführt.

Geringere Verbesserung

In der neuesten Finanzperspektive geht das BSV nun von einer Ausgabenkorrektur von real 2,5 Milliarden Franken nach unten und damit einer Abweichung von 3,6 Prozent gegenüber den ursprünglichen Angaben aus, wie es am Montag mitteilte.

In einer ersten Korrektur hatte es eine Korrektur um rund 4 Milliarden Franken und eine Abweichung von 6 Prozent bekannt gegeben. Für 2040 rechnet es neu mit 6 Milliarden Franken tieferen Ausgaben.

Die AHV-Ausgaben 2033 bezifferte das BSV nach seinen beiden neuen Rechnungsmodellen neu auf 69 Milliarden Franken. Damit bewegt sich die Prognose des Bundesamts in der Mitte zwischen den Erkenntnissen der beiden Forschungsinstitute, die es mit einer Validierung seiner Voraussagen beauftragt hatte.

Den Angaben zufolge geht die Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH für 2033 von AHV-Ausgaben von 70 bis 72 Milliarden Franken aus, das Institut Demografik von 68 bis 70 Milliarden.

Umlageergebnis ab 2026 im Minus

Die ursprünglich publizierten Finanzperspektiven gingen in der Vernehmlassung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente von Ausgaben in Höhe von 71,5 Milliarden Franken im Jahr 2033 aus.

Wie bisher vom BSV angegeben, dreht das Umlageergebnis der AHV (die Differenz zwischen Beiträgen und Renten) mit Einführung der 13. AHV-Rente ohne Zwischenfinanzierung ab 2026 ins Minus. Bis 2033 wächst sich dieses auf schätzungsweise 5 Milliarden Franken aus.

Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente mit einer um 0,7 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer finanzieren. Die 13. Altersrente wird gemäss dem Bundesrat 2026 rund 4,2 Milliarden Franken und 2030 knapp 5 Milliarden kosten. Die Fehler hatte das BSV bei Kontrollarbeiten im Vorfeld zur Abstimmung über die 13. AHV-Rente entdeckt.

Beschwerden und Untersuchung

Das Bundesgericht muss wegen des Rechnungsfehlers zwei Abstimmungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Annahme der AHV-Reform (AHV 21) behandeln. 2022 hiess das Volk die Vorlage mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre gut.

Die Beschwerdeführer machen gelten, die im Abstimmungsbüchlein genannten und auf der fehlerhaften Prognose basierenden Zahlen seien irreführend gewesen.

Bundesrätin und Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider leitete eine Administrativuntersuchung ein. Nach deren Abschluss will sie über personelle Konsequenzen befinden.

Das BSV seinerseits will künftig für die Berechnung der AHV-Finanzperspektiven mehrere Modelle benutzen. Die Perspektiven wird es weiterhin jährlich aktualisieren. Wegen der Unsicherheiten längerfristiger Prognosen wird es in Zukunft aber den AHV-Haushalt mit Bandbreiten darstellen.

Die AHV ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten derzeit eine AHV-Rente.

(AWP)