Bereits im April war die Gesamtlohnsumme aller dem GAV unterstellten Mitarbeitenden in der Schweiz um 1,8% erhöht worden. Hinzu kam damals eine generelle Lohnerhöhung für alle Mitarbeitenden im Verkauf von 1% und die Anhebung der Bruttomindestlöhne um 100 CHF.

Zudem verlängert Valora den Vaterschaftsurlaub von bislang fünf auf nun zehn Tage für alle Mitarbeitenden und die Weiterbildung soll mehr Gewicht erhalten. Darüber hinaus würden auch die selbstständigen Agenturpartner von Valora ab Januar 2018 bei Neuverträgen verpflichtet, die jeweils aktuellen Mindestlöhne des Valora GAV einzuhalten.

dm/uh

(AWP)