Die Berufungskammer wird am Nachmittag entscheiden, ob die Verhandlung ohne die zwei Abwesenden weitergeführt werden kann.
Homm wurde im Frühjahr 2021 von der Strafkammer der schweren ungetreuen Geschäftsbesorgung und der wiederholten Urkundenfälschung für schuldig befunden und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten Gefängnis verurteilt - davon 18 Monate bedingt.
Die Berufungskammer hob das Urteil auf. Sie war der Ansicht, dass die vier Angeklagten nicht korrekt zur Hauptverhandlung vorgeladen worden waren. Das Bundesgericht hob diesen Entscheid jedoch auf, so dass die Berufungsverhandlung nun stattfinden kann.
Der zweite Angeklagte, ein Treuhanddirektor aus Küsnacht ZH, erhielt 42 Monate unbedingt wegen schwerer Geldwäscherei, Urkundenfälschung und betrügerischen Konkurses. Die beiden anderen Angeklagten erhielten bedingte Haftstrafen und Tagessätze. Ihnen wurde vorgeworfen, die Herkunft der von Homm kriminell erlangten Gelder verschleiert zu haben.
170 Millionen Dollar abgeflossen
In der Schweiz soll sich der Finanzjongleur mit 170 Millionen Dollar ungerechtfertigt bereichert haben. Der deutsche Financier nutzte eine von ihm gegründete Fondsverwaltungsgesellschaft, um Penny Stocks zwischen den verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Fonds quer zu verkaufen, um deren Kurse und Handelsvolumen sowie den Wert der Fonds zu steigern.
Der von Homm verwaltete Hedgefonds kam zeitweise auf ein Volumen von bis zu 3 Milliarden US-Dollar. Im Verlauf der Finanzkrise 2007 brach dieser im selben Jahr zusammen. In den USA soll Homm Investoren um umgerechnet 200 Millionen Franken betrogen haben.
(AWP)