Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte mit Emanuel Lauber und Sascha Pollace zwei Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingesetzt, um das Verwaltungsstrafverfahren zu führen. Dafür besteht keine formell-gesetzliche Grundlage, wie das Berner Wirtschaftsstrafgericht in einer Mitteilung schrieb.

Demnach muss die beteiligte Verwaltung ein Verwaltungsstrafverfahren mit ihren eigenen Mitarbeitenden führen. Die in diesem Fall eingesetzten Verfahrensleiter blieben dem Gericht zufolge jedoch während ihres Einsatzes bei der Steuerverwaltung angestellt, was nicht zulässig sei.

Formell geht das Verfahren nun zurück an die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, die über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Das sagte Gerichtsschreiber Rinaldo Schärer der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Der Fall landete via Staatsanwaltschaft beim Berner Wirtschaftsstrafgericht, weil die sieben Beschuldigten Einsprache gehen die Strafverfügungen des Fedpol erhoben hatten.

Zweite Zurückweisung des Verfahrens

Damit wird das Verwaltungsstrafverfahren gegen Postauto zum zweiten Mal zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2018 hatte das Fedpol mit einem ehemaligen Bundesrichter und einem Kantonsrichter externe und somit unzulässige Verfahrensleiter ernannt. Zu diesem Schluss kam das Berner Wirtschaftsstrafgericht und letztlich auch das Bundesgericht.

Danach musste das Fedpol seine Ermittlungen zu grossen Teilen wiederholen, wofür es die beiden nun für unzulässig erklärten Mitarbeiter der Steuerverwaltung ernannte.

Der Postauto-Affäre wurde im Jahr 2018 publik. Demnach hatte das Unternehmen der Post seit 2007 Erträge aus dem subventionierten regionalen Personenverkehr falsch verbucht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.

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(AWP)