Eine Administrativuntersuchung sollte klären, wie es zu Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) gekommen war. Sie mündete nun einen Bericht, wonach nicht von einem Rechenfehler gesprochen werden könne, da keine falschen Rechenoperationen vorlägen.
Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt, heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vom Freitagabend.
Diese Angaben fanden sich sowohl in den Abstimmungsunterlagen für den September 2022 als auch in jenen für die Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März dieses Jahres. Mit Blick auf den Urnengang des Herbstes 2022 haben die fehlbaren Angaben politische Brisanz. Damals wurde die AHV21-Reform, die das Rentenalter 65 für Frauen beinhaltet, beschlossen.
Inzwischen läuft eine Beschwerde der SP und Grünen. Sie machen geltend, die im Abstimmungsbüchlein genannten Zahlen basierten auf der falschen Perspektive für die AHV und seien somit irreführend gewesen. Verlangt wird nun eine Aberkennung des Abstimmungsergebnisses, das mit 50,6 Prozent Zustimmung knapp ausfiel.
Ob das höhere Frauenrentenalter nochmals vors Volk muss, entscheidet das Bundesgericht am nächsten Donnerstag.
Anfang August hatte Baume-Schneider eine Administrativuntersuchung angeordnet, um den Hergang der Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven zu ermitteln. BSV-Direktor Stéphane Rossini kündigte seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025 an.
(AWP)
2 Kommentare
Wäre ja noch blöd , dass wegen eines Rechnungsfehlers das Bundesgericht die Wiederholung der Abstimmung anordnen müsste. Mit dieser Aussage „kein Rechnungsfehler“ wird das Bundesgericht keine Abstimmungswiederholung beschliessen.
Es ist eine Frechheit, für wie blöd die Politik / Bundesrat das Volk hält. Komisch auch, dass diese Aussage eine knappe Woche vor dem Bundesgerichtsentscheides gemacht wird! Das fällt alles ja gar nicht auf ….
Hilfloser Versuch des Bundes, einen Fehler zu beschönigen: (1) Ist auch das Anwenden einer falschen Formel ein Rechenfehler und (2) bleibt das Bundesamt in der Verantwortung, auch wenn sie Leistungen von extern einkaufen. Frage mich, warum man nicht einfach hinsteht und sagt, ja, Fehler gemacht, kann passieren, wir haben's gemerkt und korrigiert. Es werfe den ersten Stein, wer in seiner schulischen Laufbahn nur 6er in Mathe geschrieben hat....