Ausgangspunkt für die Standesinitiative war ein konkreter Fall in Basel, die Spar-Filiale an der Hegenheimerstrasse. Der Familienbetrieb verlor nach dem Tod der geschäftsführenden Mutter die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung, weil die Geschwister, die das Geschäft übernahmen, bundesrechtlich nicht als Familienmitglieder anerkannt werden konnten.

Beim konkreten Einzelfall fand der Kanton eine Lösung mit dem Familienbetrieb. Die Basler Standesinitiative will nun eine definitive Lösung des Problems erreichen. Konkret soll die Bundesversammlung ersucht werden, das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel so anzupassen, dass künftig auch Geschwister und andere Verwandte in Seitenlinie als Familienmitglieder anerkannt werden.

(AWP)