Der SASV habe am (heutigen) 28. August 2024 ihre Replik sowie zwei Gutachten eingereicht, teilte der Verein am Donnerstagabend mit. Davor hatte der Anlegerschutzverein eine Fristerstreckung von drei Monaten erhalten - ursprünglich hätte die Erwiderung bis zum 28. Mai beim Handelsgericht eintreffen müssen.

Der SASV vertritt mit seiner Klage laut eigenen Angaben über 2000 ehemalige Aktionäre der Credit Suisse. Ziel der Klage ist es, eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile zu erreichen.

Das Handelsgericht Zürich hatte Mitte Februar sämtliche Klagen von Anlegerinnen und Anlegern in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Weiter Kläger ist etwa das juristische Startup Legalpass.

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(AWP)