Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob der Bund gerüstet ist, um zu gewährleisten, dass von der Grundversicherung bezahlte Tarife höchstens die effektiven und für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken. Diese Grundsätze schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor.

Keine Zahlen

Inwiefern sich eine regelmässige Aktualisierung auf die Kosten für die Grundversicherung auswirkt, konnten die Verantwortlichen der EFK nicht sagen. Geprüft worden seien die Prozesse generell, nicht einzelne Tarifstrukturen. Daher könne man keine Zahlen liefern. Es sei nicht auszuschliessen, dass eine Anpassung bei einzelnen Tarifen nicht zu weniger, sondern zu mehr Kosten führe.

Die Datengrundlagen zahlreicher Tarifstrukturen sind in den vergangenen fast dreissig Jahren nicht aktualisiert worden, wie die EFK moniert. Entwicklungen - etwa technische Fortschritte und weniger Zeitaufwand bei Untersuchungen und Behandlungen - seien deshalb nicht abgebildet.

Eigentlich müssten die Vertragsparteien diese Überprüfungen regelmässig vornehmen und Anpassungen machen, wenn die Kostenrealität nicht mehr gesichert ist, schreibt die EFK dazu. Im ambulanten Bereich gebe es dafür aber keine zuverlässigen Prozesse.

Monitoring könnte hilfreich sein

Weiter müssten der Bundesrat respektive das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über Prüfungsergebnisse informiert werden, auch wenn die Tarifpartner keinen Anlass sehen für eine Anpassung. «Dies ist noch nie geschehen», stellt die EFK fest. Weder das BAG noch das Innendepartement verfügten über interne Regelungen für das Einfordern von Überprüfungen bei den Tarifpartnern.

Etwas in Gang bringen könnte hier das neu vorgeschriebene Monitoring über Mengen, Volumen und Kosten. Auffällige Entwicklungen könnten einen Dialog unter Tarifpartnern auslösen, hält die EFK fest. Sie empfiehlt dem BAG, seine gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen für eine regelmässige Überprüfung aller Tarife.

Das Departement des Innern (EDI) sollte im Rahmen der Digitalisierung sicherstellen, dass neue Möglichkeiten für eine bessere Verwertung von Gesundheitsdaten mit Blick auf die Aktualisierung von Tarifstrukturen eingesetzt werden. Das EDI will die entsprechende Planung bei der Digitalisierung aufgreifen.

Erfolg im stationären Bereich

Als «Erfolgsmodell» sieht die EFK die im stationären Bereich für Tarife zuständige SwissDRG. Entsprechend sieht sie die seit 2024 tätige Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT AG) als Chance und spricht sich für eine nationale Tariforganisation nach dem Modell der SwissDRG aus.

Einige Probleme bei der Sicherstellung der Kostenrealität könnte eine nationale Tariforganisation auffangen, schreibt die EFK. Dem EDI empfiehlt sie deshalb, die Erfahrungen mit der OAAT in ein paar Jahren zu evaluieren.

Der Einsatz einer nationalen Tariforganisation für weitere ambulante Leistungserbringer sollte vom EDI in Betracht gezogen werden, so die EFK. Das EDI erklärte sich in einer mit dem Bericht veröffentlichten Stellungnahme bereit zu einer solchen Prüfung.

Amtstarife nicht im Vorteil

Werden Tarifstrukturen nicht ausgehandelt, sondern von den Behörden festgesetzt, können diese zwar direkter eingreifen und sich besser durchsetzen, schreibt die EFK zu den Amtstarifen, wie es sie für Laboranalysen, Medikamente und Hilfsmittel gibt.

Doch damit sei noch nicht gegeben, dass Amtstarife die Kostenrealität besser abbilden als ausgehandelte Tarife. Umgekehrt hat die EFK auch keine Hinweise darauf, dass sich Amtstarife grundsätzlich schlechter pflegen lassen als ausgehandelte Tarife.

(AWP)