Diese und viele weitere Anpassungen von Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften hat der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (Astra) heisst. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft und erfüllen teilweise Forderungen des Eidgenössischen Parlaments.
Im Herbst 2017 hatte das Parlament beschlossen, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Das Verbot gilt seit über 50 Jahren. Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit einer Promillegrenze eingeführt worden.
Zu den neuen Regeln ab 2021 gehört auch eine sogenannte Reissverschlusspflicht, wenn Fahrspuren abgebaut werden. Rechtsvorbeifahren ist künftig auch erlaubt, wenn sich auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen und unmittelbares Einschwenken danach bleibt verboten.
(SDA)