Das Regulierungsorgan der Börse, die SIX Exchange Regulation (SER), habe nach der Vorabklärung eine Untersuchung gegen Aevis Victoria eröffnet. Auslöser dafür sei ein Fehler bei der Verbreitung einer Ad hoc-Mitteilung gewesen, nicht jedoch deren Inhalt, so die Mitteilung.

Nach Abschluss dieser Untersuchung habe die SER einen Sanktionsbescheid erlassen, gegen den Aevis Victoria jedoch bei der Sanktionskommission der SIX Einsprache erhob. Letztere ist dem Sanktionsbescheid der SER allerdings «betreffend die gerügten Verstösse gegen das Kotierungsreglement und der Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP)» gefolgt.

Die Verbreitung der Mitteilung habe infolge der verspäteten Bedienung des E-Mail Verteilers nicht den Vorgaben der Richtlinie zur Ad-Hoc-Publizität entsprochen. Das Verschulden sei «als fahrlässig und die Verletzung insgesamt als ernsthaft» beurteilt worden, so die Mitteilung. 

Nachdem Aevis Victoria auf die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichtet habe, sei dieser Entscheid nun rechtskräftig. 

tv/ra

(AWP)