Der Aargau sei nach dem Standortkanton Zürich der am stärksten von den Abflügen im Abend- und Nachtbetrieb des Flughafens Zürich betroffene Kanton, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt und Luftfahrtentwicklung (Bazl).

Fluglärm wirke sich direkt auf das Wohlbefinden der Bevölkerung aus, insbesondere in den sensiblen Tagesrandzeiten. Deshalb sei die Verringerung der nächtlichen Lärmbelastung für die Aargauer Bevölkerung ein zentrales Anliegen des Regierungsrats.

Anreize gegen Verspätungen

Die höheren Gebühren sollten Anreize schaffen, damit Fluggesellschaften einerseits verspätete Abflüge reduzierten und leisere Flugzeuge einsetzten, hiess es weiter. Der Ersatz lauter Flugzeuge durch modernere und leisere Versionen sei in der Luftfahrt eine der wenigen Möglichkeiten, den Lärm an der Quelle zu begrenzen.

Die Flughafen Zürich AG beantragte beim Bazl eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23.00 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23.15 Uhr. Damit soll nach Angaben des Flughafens ein Anreiz geschaffen werden, um im Verspätungsfall möglichst rasch zu starten. Auch die Landungen zwischen 23.15 Uhr und 23.30 Uhr sollen teurer werden.

Der Aargauer Regierungsrat zeigt sich auch einverstanden damit, dass die Tageslärmgebühren für Flugzeuge der Lärmklasse I gesenkt werden sollen. Die beantragte Gebührenreduktion begünstige den Flugzeugtyp A330, der zurzeit von der Swiss auf einem Grossteil der Interkontinental-Verbindungen nach Nordamerika eingesetzt werde.

Diese Reduktion solle bewirken, dass die Swiss als Betreiberin des Drehkreuzes (Hub-Carrier) nicht übermässig belastet werde und die für den Drehkreuzbetrieb relevanten Verbindungen erhalten blieben. Die europäischen und interkontinentalen Direktverbindungen über den Flughafen Zürich seien auch für den Wirtschaftsstandort Aargau von grosser Bedeutung, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.

(AWP)