Quellensteuer auf Kapitalerträgen wie Dividenden, Zinsen oder Fondsausschüttungen. Sie wird an der "Quelle" abgezogen und zurückbehalten, bevor der Nettoertrag dem Gläubiger ausbezahlt wird. In der Schweiz beträgt die Verrechnungssteuer 35 Prozent des Bruttoertrags. Der Steuerpflichtige kann diesen Betrag zurückfordern, sofern alle Vermögen und Erträge richtig deklariert wurden.
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Verrechnungssteuer