1. Home
  2. Lexikon
  3. Tafelgeschäft
Lexikon

Tafelgeschäft

Teilen

Merken

Drucken

Kommentare

Google News

Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wertpapiere, also die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder Dividendenscheine o.ä. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder weniger bewußt vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten Steuerhinterziehung.