Lexikon
Nicht-IUP (Intérêt unique prédominant - IUP)
Ein Begriff aus der Steuergesetzgebung, der verzinsliche Finanzinstrumente bezeichnet, bei denen der überwiegende Teil der Rendite die Form einer Einmalentschädigung hat (auch überwiegend Einmalverzinsung). Bei der umgekehrten Form handelt es sich um Nicht-IUP (keine überwiegende Einmalverzinsung).