Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, also auch die von Aktiengesellschaften. Sie wird beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben und beläuft sich auf 56%. Um eine doppelte Besteuerung bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär zu vermeiden, erhält der Anleger daher zusätzlich zu seiner Bardividende eine Steuergutschrift von 9/16 des Dividendenbetrags; dies ist der Betrag, der ihm gewissermassen als Steuervorauszahlung auf seine eigene Einkommensteuer angerechnet wird. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so daß ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer gutgeschrieben wird.