Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung nur einmal am Tag etwa zur Mitte der Börsensitzung. Auch bei variabel gehandelten Aktien wird ein Einheitskurs ermittelt. Der Einheits- oder Kassakurs ist für alle Börsenaufträge massgebend, die eine bestimmte Stückzahl (in der Regel 100 Stück) nicht erreichen, die auf Kundenwunsch ausdrücklich zum Kassakurs abgerechnet werden sollen oder Wertpapiere betreffen, die gar nicht zum variablen Handel zugelassen sind.