Form der Einkommenssteuer auf Erträge aus Aktien, Genussscheinen, GmbH-Anteilen usw. Bei der Auszahlung von Dividenden wird sie in einer Höhe von 25 Prozent auf den Ertrag sogleich von der Gutschrift abgezogen, wobei dieser Betrag auf die zu zahlende Einkommenssteuer des Anlegers verrechnet wird. In bestimmten Fällen kann sich der Anleger vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung besorgen, die er bei seinem Kreditinstitut einreichen muss, wenn er den Steuerabzug verhindern will. Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren werden nicht direkt bei der Auszahlung, also nicht "an der Quelle" besteuert, sondern müssen vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.