Erhöhung des Grundkapitals eines Unternehmens, bei Aktiengesellschaften im wesentlichen durch Ausgabe junger Aktien, für die den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden muss. Wird eine solche Aufstockung nur formell vorgenommen und durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital "bezahlt", ohne dass der Aktiengesellschaft neue Mittel zufliessen, stehen den Altaktionären Berichtigungsaktien zu (vgl. junge Aktien, Berichtigungsaktien, Bezugsrecht).
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Kapitalerhöhung