Bericht zur Bilanz und zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung einer Firma. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des neuen Geschäftsjahres erarbeitet und den Abschlussprüfern vorgelegt werden. Da er wichtige Hinweise auf die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklung eines Unternehmens gibt, ist er eine der wichtigsten Informationsquellen für den Aktionär und steht im Mittelpunkt der Beratungen der Generalversammlung, dem obersten Entscheidungsorgan der Aktiengesellschaft.
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Geschäftsbericht