Die Fondsleitung: Die Fondsleitung verwaltet den Anlagefonds auf Rechnung der Anleger. Sie entscheidet insbesondere über die Ausgabe von Anteilen, die Anlagen sowie die Gewinnauschüttungen und macht alle zum Anlagefonds gehörenden Rechte geltend. Sie kann Anlageentscheide sowie weitere Teilaufgaben delegieren, haftet für Handlungen der Beauftragten aber wie für eigenes Handeln.
Artikel mit dem Begriff
Fondsleitung