Das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien bedacht zu werden, und zwar im Verhältnis seines bisherigen Anteils am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung. Rein rechnerisch ermittelt man das Bezugsrecht nach der Formel: (Kurs der alten Aktie - Bezugskurs der jungen Aktie) : (Bezugsverhältnis + 1).
Artikel mit dem Begriff
Bezugsrecht