Aktiengesellschaften bieten häufig eigene Anteile, sog. Belegschaftsaktien, den Mitarbeitern zum Kauf an. Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem aktuellen Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien. Belegschaftsaktien dürfen oft nicht vor dem Ablauf einer Sperrfrist verkauft werden.