"Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten (Schuldners) bis zu 10 Prozent des Wertes des Fonds anlegen. Dabei darf der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten (Schuldner) 40 Prozent des Fonds nicht übersteigen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft lediglich jeweils 5 Prozent des Wertes des Fonds in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten anlegen. In Pension genommene Wertpapiere werden auf diese Anlagegrenze angerechnet. Die Emittenten von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten sind auch dann im Rahmen der genannten Grenzen zu berücksichtigen, wenn die von diesen emittierten Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mittelbar über andere im Fonds enthaltenen Wertpapiere, die an deren Wertentwicklung gekoppelt sind, erworben werden. Die Gesellschaft darf nur bis zu 20 Prozent des Wertes des Fonds in Bankguthaben bei je einem Kreditinstitut anlegen."