a) Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens in: aa) Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genuss-scheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine etc.), von Unternehmen, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Schweiz ausüben; ab) Derivate auf oben erwähnte Anlagen (inkl. Futures und Forwards); b) Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel, sowie unter Berücksichtigung von nachfolgender Bst. c) insgesamt höchstens ein Drittel des Gesamtvermögens des Teilvermögens investieren in: ba) Obligationen (inklusive Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen).