Chantal D., wohnhaft in der Agglomeration Zürich, hat ihrem Cousin vor einiger Zeit für ein Immobiliengeschäft 10'000 Franken geliehen. Er hat sie darum ersucht. Im Jahr kommt bekommt Chantal dafür aber 500 Franken als Zins überwiesen. Das ergibt einen Zins von 5 Prozent.
Das Beispiel ist nicht fiktiv, und über die Häufigkeit solcher Privatgeschäfte kann nur spekuliert werden. Selten sind sie nicht. Denn für die geschäftstüchtige Chantal bietet die Kreditvergabe eine Einnahmequelle, nach denen man in Zeiten von Null- und Negativzinsen suchen muss. Und Chantal erhält die Zinszahlungen pünktlich. Nichtdestotrotz hat sie sich aber ein eine potenziell heikle Lage begeben.
"Borgen bringt Sorgen", könnte man dazu sagen. Abgesehen davon, dass Beziehungen im privaten Umfeld durch Geldausleihen belastet werden könnten, sind diese Formen des Darlehens wenig reguliert. Wesentlich ist, zu welchem Zweck sich jemand Geld besorgt. "Häufig haben wir es mit bereits überschuldeten Personen zu tun, die private Kreditvereinbarungen eingehen", sagt Sébastien Mercier, Geschäftsführer der Schuldenberatung Schweiz. Diese Leute hätten zum Teil bei den Banken keine Bonität mehr.
Über die Zinszahlungen, die bei solchen Geschäften üblich sind, kann nur spekuliert werden. "Oft werden zinslose Darlehen gegeben, weil die privaten Kredite unter Freunden oder in der Familie abgeschlossen werden", sagt Mercier. Wenn Zinsen vereinbart würden, dann in einem Bereich von normalerweise bis zu fünf Prozent. "In einzelnen, extremen Fällen gibt es Zinsforderungen, die schlicht Wucher sind", so Mercier.
Juristische Absicherung
Wer wie Chantal also privat Geld verleiht, muss die Kreditwürdigkeit selbst überprüfen. Sie hat nicht die Möglichkeiten einer Bank, diese Überprüfung à fonds durchzuführen. Sie vertraut aber ihrem Cousin, der beruflich erfolgreich ist und gut verdient. Zudem lieh er sich das Geld, um eine Wertanlage, also eine Immobilie, zu finanzieren. In anderen Fällen leihen sich Leute Geld, um Ferien, ein Auto oder einen neuen Fernseher zu kaufen.
Zudem: Chantal hat sich soweit abgesichert, wie dies im unsicheren Umfeld der privaten Kredite geht. Sie hat mit ihrem Cousin immerhin einen Darlehnsvertrag abgeschlossen. Es gibt für diese keine Formvorschriften. Aber es ist ratsam, die Zinszahlungen sowie auch Bedingungen wie Kündigung und Rückzahlung festzuhalten.
Es liegt auf der Hand, dass die Probleme beginnen, wenn der Kreditgeber das Geld nicht mehr zurückzuzahlen bereit ist. Als ersten Schritt kann der Kreditgeber zunächst an eine Schlichtungsbehörde gelangen, dann an ein Gericht. Je präziser der Vertrag, desto eher kann ein Gericht zu Gunsten des Kreditgebers entscheiden. Auch eine Betreibung kann der Kreditgeber leichter veranlassen, wenn er auf vertragliche Verpflichtungen zurückgreifen kann. Das kostet allerdings in der Regel eine Stange Geld. Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann der Kreditnehmer dank des Vertrags darauf hoffen, einen Teil des Betrages zurückzuerhalten. In den seltensten Fällen ist dies aber der gesamte Originalbetrag.
Plattformen versprechen ebenfalls Rendite
Wer also privat Geld ausleiht, kann dank vertraglich vereinbarter Zinszahlungen, die sich einigermassen im Rahmen des Vernünftigen bewegen, auf bequeme Weise sein Geld für sich arbeiten lassen. Die Risiken sind aber beträchtlich.
Alternativ kann jemand auf Lending-Plattformen im Sinne des Crowd Lending Geld anbieten. Auf Internet-Plattformen wie Cashare, CreditGate24, Lend, miteinander-erfolgreich, Veolis und Wecan.fund treffen sich Leute, die Geld aufnehmen wollen und solche, die Kredite suchen. Dort werden Renditen von bis zu 10 Prozent in Aussicht gestellt.
Bei diesen Peer-to-peer-Krediten bezieht ein Nutzer oft Beträge von verschiedenen Personen für einen Kredit, ohne Gebühren für Dienstleistungen einer Bank bezahlen zu müssen. Die Plattformen haben ein System, wie die Bonität der Gläubiger bewertet werden kann. Das Riskio des Zahlungsausfalls bringen aber auch sei mit, denn eine Einlagensicherung existiert nicht.
Chantal, die das Darlehen an ihren Cousin als Vermögen in der Steuererklärung angeben muss, sonst aber wenig Aufwand hat, ist mit ihrem Geschäft aber auch so zufrieden. Mit dem Vertrag hat sie sich ein Stück weit abgesichert. Besser für sie ist aber trotzdem, ihr Cousin bleibt liquid und zahlungswillig.