Der Erwerbsausfall funktioniert wie die Vorsorge allgemein über drei Säulen: Die Invalidenrente IV, die Leistungen der beruflichen Vorsorge und individuelle Absicherungen. Wird jemand dauerhaft erwerbsunfähig, spielen diese Elemente zusammen. Bei einem Unfall decken IV und die obligatorische Unfallversicherung durch den Arbeitgeber 90 Prozent des Bruttolohns. Die Obergrenze dafür liegt seit 1. Januar bei 148'200 Franken.
In die IV zahlen alle ein, zusammen mit der AHV. Maximal zahlt die erste Säule aber bloss 2350 Franken im Monat aus. Unterschiede gibt es bei den obligatorischen Risikoversicherungen in der zweiten Säule. Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich grundsätzlich dank der zweiten Säule über einen hohen Schutz von Arbeitgebern gegen Erwerbsausfall. Die Pensionskasse, die nicht nur eine Vorsorge ist, sondern auch eine Versicherung, deckt bei Arbeitnehmern die Risiken Tod und Invalidität ab.
Ein grosser Teil der Schweizer Erwerbstätigen weiss laut einer Studie des Versicherers Zurich allerdings wenig über die Absicherung gegen unerwartete Erwerbsausfälle: Nur ein Zehntel fühlt sich demnach informiert. Man verlässt sich auf die Schutzmechanismen des Vorsorgesystems, insbesondere bei Krankheit auf die Pensionskasse. Nur gibt es, etwas überspitzt formuliert, fast so viele Pensionkassenmodelle wie es Arbeitnehmer gibt, denn die Leistungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Firmen sind unterschiedlich grosszügig
Nicht jeder Arbeitgeber ist gleich grosszügig bei den Regelungen zum Erwerbsausfall. "Die Leistungen reichen von sehr gut bis BVG-Minimum", sagt cash-Pensionscoach Gabor Gaspar. Tendenziell sind die Leistungen bei grossen Unternehmen besser als bei KMU und Kleinbetrieben. "Es empfiehlt sich auf jeden Fall, zunächst einmal die Leistungen in der zweiten Säule genau anzusehen", sagt Gaspar. Der Vorsorgeausweis gibt darüber Bescheid, zudem sind auch die Personalverantwortlichen in den Unternehmen verpflichtet, zu diesen Punkten Auskunft zu geben.
Unterschiede gibt es auch bei den Taggeldversicherungen. Diese gehören nicht zur Pensionskasse und betreffen Zahlungen, die ein Arbeitgeber beziehen kann, wenn ein Angestellter erwerbsunfähig wird. Unfalltaggeld ist obligatorisch über den Arbeitgeber versichert und zahlt ab dem dritten Tag der Erwerbsunfähigkeit. Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, kommen diese Leistungen je nach Vertragsausgestaltung nach 30 Tagen oder länger zur Auszahlung. Vorher gibt es die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
Beim Taggeld wichtig zu wissen ist für den Arbeitnehmer, dass in der Zeit der Erwerbsunfähigkeit keine AHV-Beiträge einbezahlt werden. Auch bei einer möglichen Invalidität werden auf den Invalidenrenten keine AHV-Beiträge erhoben. Es droht also eine Einzahlungslücke für das Alter. Hier muss man sich aktiv als AHV-Nichterwerbstätiger anmelden.
Risiko und Sparen gemeinsam oder getrennt
Die Frage nach einer zusätzlichen Erwerbsausfallversicherung muss letztlich individuell beantwortet werden. Wer durch seinen Arbeitgeber bei den BVG-Leistungen nur ein Minimum zugute hat, sollte sich eine separate Risikoversicherung überlegen. Dabei kann man schlicht das Erwerbseinkommen absichern, oder auch eine Risiko-Lebensversicherung abschliessen.
Die Entscheidung zwischen den beiden Produkten ist im Grunde genommen eine philosophische: Die Risiko-Lebensversicherung enthält auch einen Sparteil, während die Erwerbsausfallversicherung eine reine Risikoversicherung ist. Sparen kann man auch separat, etwa mit der Säule 3a, Fondsparen oder weiteren Vorsorgelösungen. Lebensversicherungen zwingen zum Sparen, während bei andern Produkten die jährlichen Beiträge unterschiedlich einbezahlt werden können: Je nach Person und Spar-Mentalität ist das eine oder das andere von Vorteil.
Für Familien mit Kindern, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, ist eine Risikoversicherung je nach Lebenssituation sinnvoll. Es ist beispielsweise denkbar, das Kindergeld in eine Lebensversicherung einzuzahlen, die den Angehörigen oder Hinterbliebenen im Fall der Fälle zugute käme. Singles und kinderlose Paare mit zwei separaten Einkommen brauchen dies hingegen nicht.
Risiken bei Selbständigkeit
Ob sich schon junge Menschen gegen Erwerbsausfall absichern sollen, ist ebenfalls eine Abwägungsfrage. "Es ist eine Frage von Budget und Einstellung", sagt Gabor Gaspar. Eine Überlegung sei aber folgendes wert, sagt der cash-Pensionscoach: Auch wenn jemand zunächst bei einem Arbeitgeber mit guten Risikoleistungen tätig ist, wechselt sie oder er später vielleicht zu einem Arbeitgeber mit schlechteren Leistungen. Je nach dem lohnt sich dann eine Risikovorsorge. Mit zunehmendem Alter sind Risikoversicherungen schwieriger abzuschliessen: Je nach Krankengeschichte kann jemand dann von einem Versicherer als Kunde abgelehnt werden.
Eine individuelle Versicherung gegen Erwerbsausfall sollen auf jeden Fall Selbstständige abschliessen, es sei denn, sie haben Angestellte und können sich über die Pensionskasse der Angestellten absichern.
Auch für Selbstständige stellt sich die Frage, ob sie Risiko und Sparen gemeinsam oder getrennt versichern, also eine Risiko-Lebensversicherung abschliessen oder die Vorsorgeplanung separat vom Erwerbsausfall regeln. Krankentaggeld für Selbständige ist oft sehr teuer bei der Prämie. Die Verzögerung, mit der Leistungen ausbezahlt werden, ist für solche Leute oft ein Problem. Alternativ können sich Selbstständige aber über die Krankenkasse gegen Risiken zusatzversichern.