Die freiwillige Vorsorge wird zunehmend wichtig, um sich dereinst ein finanziell sorgenfreies Rentenalter zu sichern. Denn die zunehmende Alterung der Bevölkerung bringt die Rentenleistungen aus der AHV und der Pensionskasse  unter Druck. Um den Lebensstandard im dritten Lebensabschnitt zu halten, gibt es deshalb neben dem gesetzlich vorgegebenen Zwangssparen in der ersten und zweiten Säule in der Schweiz eine gut ausgebaute, freiwillige Vorsorge.

Wer nach Abzug aller Lebenshaltungskosten Spargelder übrig hat, wählt am besten den Weg über die gebundene Vorsorge. Das freiwillig angesparte Geld ist dann zwar mit Ausnahmen bis zum Zeitpunkt der Pensionierung für andere Verwendungszwecke gesperrt (deshalb „gebundene“ Vorsorge), dafür gewährt der Staat interessante Steuervorteile.  

Oft denkt man bei der steuerbegünstigten Vorsorge aber nur an die Säule 3a und vergisst, dass man als Alternative auch freiwillige Beiträge an seine Pensionskasse leisten könnte. Der positive Effekt auf die Steuerrechnung ist in beiden Fällen identisch: Der ganze Einzahlungsbetrag ist in der Steuererklärung voll abzugsfähig, die Zinserträge sind steuerfrei und das angesparte Vermögen muss nicht aufgeführt werden.

Es lohnt sich aber aus weiteren Gründen, einen genaueren Vergleich zwischen den zwei Alternativen vorzunehmen. Denn je nach individueller Situation und bestehender Pensionskassenlösung kann es gute Gründe geben, auch eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse zu tätigen. Nachfolgende, tabellarische Übersicht vergleicht die Säule 3a mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse hinsichtlich wichtiger Kriterien, die mit der jeweiligen gebundenen Vorsorge zu beachten sind:

Vergleich Säule 3a mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse

Kriterium

Säule 3a

Freiwilliger Pensionskassen-Einkauf

Positiver Steuereffekt

ja

ja

Mögliche Anlageformen

Sparkonto oder Mischportfolio mit Wertschriften

Nur Mischportfolio mit Wertschriften

Verzinsung

Vorzugszins auf Sparkonto

Mindestzinsgarantie zumindest auf obligatorischem Teil

Versicherungsleistungen bei Tod und Invalidität

Nur mittels 3a-Versicherungspolice

Ja, wenn im PK-Reglement so vorgesehen

Bezug bei Pensionierung

nur Kapital möglich

Kapital oder Rente

Teil(vor)bezug  vor 64/65; Staffelung

Ja, frühestens 5 Jahre vor regulärem AHV-Alter

Ja, Staffelung gemäss PK-Reglement

Auszahlung nach 64/65

Ja, sofern noch erwerbstätig

Ja, sofern im PK-Reglement so vorgesehen

Regelung Todesfall

Auszahlung an Erben

Auszahlung an Erben nur wenn im PK-Reglement vorgesehen

Einzahlungsbetrag

max. 6‘739.- für 2014

Gemäss Einkaufs-Potential-berechnung der Pensionskasse

 

Bezüglich Anlageformen bietet die Säule 3a ein Sparkonto und meist mehrere Wertschriftenlösungen. Da die Pensionskasse keine Bank ist, kann sie keine Sparkontolösung anbieten. Man investiert das Geld gemäss der Anlagestrategie, wie sie vom Stiftungsrat festgelegt wird. In seltenen Fällen – jedoch nur im überobligatorischen Bereich bei höheren Einkommen – gibt es Anlagewahlpläne mit mehr oder weniger Aktienanteil.

Absicherung gegen Verluste

Sehr interessant ist jedoch, dass die Pensionskasse von Gesetzes wegen trotz Wertschriftenanlagen einen Mindestzins garantiert. Dieser ist vom Bundesrat für 2014 auf 1.75% festgelegt. Selbst wenn die Börse abstürzen sollte, erhält man auf seinem Pensionskassengeld dennoch den Mindestzins. Demgegenüber bieten nur wenige Banken bei ihren 3a-Sparkontolösungen einen so hohen Vorzugszins. Die Pensionskasse kann den Mindestzins zwar im überobligatorischen Teil kürzen, was sie üblicherweise aber nur in Sanierungsfällen tut. Das freiwillig einbezahlte Pensionskassengeld profitiert also von steigenden Aktienmärkten, ohne das Verlustrisiko voll tragen zu müssen.

Bei der Säule 3a lässt sich auch ein zusätzlicher Versicherungsschutz für den Invaliditäts- und Todesfall einbauen, sofern man eine 3a-Police bei einer Versicherungsgesellschaft kauft. Generell ist dies aber nur dann sinnvoll, wenn der Versicherungsschutz tatsächlich notwendig ist, was meist mit der Pensionskasse und separaten Versicherungen bereits abgedeckt ist. Es gibt aber Pensionskassen, bei welchen freiwillige Einlagen auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität erhöhen, was im Vergleich zur 3a-Lösung quasi einer Gratis-Versicherung gleichkommt. Ob dies so ist, sollte bei der eigenen Pensionskasse abgeklärt werden.  

Flexibilität beim Bezug

Pensionskassen müssen heute auf Wunsch des Versicherten mindestens 50% des vorhandenen Geldes in Kapitalform auszahlen, wobei viele Kassen dazu übergegangen sind, bis zu 100% zuzulassen. Bei der Pensionskasse besteht also die Möglichkeit, sich eine lebenslange Rente auszahlen zu lassen oder Kapital zu beziehen, während in der Säule 3a lediglich der Kapitalbezug möglich ist. Je stärker man auf die Sicherung des Lebensstandards angewiesen ist, desto wichtiger wird die Möglichkeit, auf sicher eine fixe Rente zu beziehen, was wiederum heisst, dass eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse vorzuziehen ist.

Wenn man sein Geld früher oder später als mit 65 beziehen will (64 bei Frauen), so kennt die Säule 3a eine flexible, gesetzliche Regelung. Man kann das 3a-Geld frühestens 5 Jahre vor Pensionierung beziehen und sofern man noch erwerbstätig ist, es bis maximal fünf Jahre nach der Pensionierung aufschieben. Gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre verteilt sind aus steuerlicher Sicht sehr sinnvoll. Bei der Pensionskasse hängt die Flexibilität stark davon ab, was im Reglement genau vorgesehen ist, weshalb dieser Punkt mit der Kasse genau besprochen werden muss (Rentenkürzung bei Frühpensionierung, allfällige Überbrückungsrente, Anmeldefrist etc.).

Zu beachten ist im Falle freiwilliger PK-Einlagen, was mit diesen Geldern im Todesfall des Versicherten passiert. Bei fortschrittlichen Pensionskassen werden freiwillig eingebrachte Einlagen wie in der Säule 3a gemäss gesetzlicher Erbfolge an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Man sollte bei der Pensionskasse genau abklären, ob dies auch so ist oder das Geld in diesem Fall bei der Kasse bleibt.

Beschränkung der Einlagesumme

Ein grosser Unterschied ergibt sich im Vergleich zwischen der Säule 3a und der Pensionskassenlösung bezüglich des maximal möglichen Einzahlungsbetrags. So ist dieser bei Personen mit Pensionskasse in der Säule 3a auf aktuell 6‘739.- begrenzt. Der Höchstbetrag für freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse hängt  demgegenüber von Alter, versichertem Lohn und bereits vorhandenem Sparguthaben ab. Die Pensionskasse berechnet auf Anfrage das maximal mögliche Einkaufspotential, das üblicherweise bedeutend höher ist als Einzahlungen in die Säule 3a.

Alternativen genau prüfen lohnt sich

Als wichtige Regel gilt: Wer die Vorteile der freiwilligen, gebundenen Vorsorge voll ausschöpfen will, prüft mit Vorteil auch die Möglichkeiten, die seine Pensionskasse bietet. Stellt sich heraus, dass diese attraktive Regelungen wie flexible Pensionierungsbedingungen, weitgehend freie Wahl zwischen Rente und Kapital oder gar verbesserte Versicherungsleistungen bietet, sind freiwillige Einlagen in die Pensionskasse der Säule 3a gar vorzuziehen. Insbesondere für Kaderangestellte mit höheren Einkommen sind solche Einlagen zusätzlich zur Säule 3a sehr empfehlenswert. 

Lediglich einer Gefahr sollte man sich bei Pensionskassen immer bewusst sein: Sollte die Kasse in eine Unterdeckung fallen und eine Teilliquidation nötig werden (beispielsweise weil die Firma mehr als 10 Prozent des Personals entlassen muss), wird das Freizügigkeitskapital gekürzt und damit auch die freiwillig eingebrachten Gelder.