Wie viel Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV bzw. erste Säule) jemand bekommt, hängt von der Höhe der einbezahlten Beiträge ab. Vielen Versicherten ist nicht klar bewusst, dass sie Beitragslücken haben. Wer erst nach dem Lebensalter 20 mit der Erwerbstätigkeit beginnt, ein Teilzeitpensum hat oder sich eine Auszeit gönnt, ist schnell von dieser Situation betroffen.

Beitragslücken können manchmal gefüllt, in vielen Fällen aber nur reduziert werden. Zunächst muss man aber wissen, welche Lücken überhaupt bestehen. Schritt für Schritt geht man wie folgt vor:

Auszug bestellen

Der AHV ist man obligatorisch angeschlossen, wenn man in der Schweiz erwerbstätig ist. Über die Beiträge wird von staatlichen Stellen Buch geführt und die Versicherten sind berechtigt, darüber Informationen zu verlangen: Ein AHV-Auszug (nicht zu verwechseln mit dem AHV-Ausweis) kann bei den kontoführenden AHV-Ausgleichkassen der Kantone bestellt werden.

Ein solcher Konto-Auszug kostet nichts, wobei es beispielsweise im Kanton Zürich rund drei Wochen dauert, bis das Dokument zugestellt wird. Dies wird damit begründet, dass die Daten aller beteiligten Ausgleichskassen zusammengetragen werden müssen: Wer in verschiedenen Kantonen berufstätig war, wird bei mehreren Ausgleichkassen geführt.

Inhalt des Auszugs lesen

Im individuellen AHV-Auszug dargestellt sind die verbuchten AHV-Guthaben in der Form von Tabellen mit Codes, die für bestimmte Beitragsarten und Beitragszeiträume stehen. Eine Übersicht, wie ein AHV-Auszug gestaltet ist, gibt es hier.

Wie man den Auszug liest, erkärt aber auch sehr gut folgendes Video (Quelle: Informationsstelle AHV/IV):

 

 

Überprüfen der Angaben

Es wird empfohlen, zur Überprüfung etwa alle fünf Jahren einen AHV-Auszug zu bestellen. Wer dabei Ungereimtheiten feststellt, kann innerhalb von 30 Tagen eine Berichtigung des Kontos verlangen. Dies wird beispielsweise dann nötig, wenn wegen Fehlverhaltens der Arbeitgeber-Seite eine Lücke besteht: Beiträge wurden nicht oder falsch entrichtet. Wer bei vielen verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und häufige Wechsel durchlebt hat, ist von solchen Fehlern allenfalls stärker betroffen.

Betroffene müssen nachweisen können, dass sie in der fraglichen Zeit gearbeitet haben und dass der AHV-Beitrag vom Lohn abgezogen wurde. Dann werden die fehlenden Beiträge gutgeschrieben, selbst wenn die Ausgleichskasse die Mittel beim entsprechenden, delinquenten Arbeitgeber nicht mehr einfordern kann.

Wer in verschiedenen Kantonen berufstätig war, für den waren verschiedene Ausgleichkassen zuständig. Beanstandungen müssen dort gemacht werden, wo zum fraglichen Zeitpunkt gearbeitet wurde. Die Übersicht, wo bereits AHV-Beiträge verbucht wurden, kann jede und jeder unter Angabe der AHV-Nummer im Internet nachschauen (im AHV-Auszug wiederum sind aber alle Beiträge seit Beginn der AHV-Einzahlungen aufgelistet).

Feststellen von Beitragslücken

Beitragslücken haben aber meist ganz normale Gründe. Zur Sicherheit sollten diese aber auch überprüft werden. Dazu gehören:

  • Keine lückenlose Erwerbsbiographie
  • Auslandsaufenthalte
  • Bei Unfällen und Krankheiten Taggelderbezug von einer Versicherung
  • Keine AHV-Beiträge wegen eines Hochschulstudiums

Für in der Schweiz versicherte und arbeitstätige Personen ist es möglich, AHV-Beitragslücken nachzuzahlen. Allerdings geht dies nur innerhalb von fünf Jahren. 

Ermitteln des AHV-Einkommens

Die im AHV-Auszug für das individuelle Konto aufgeführten Jahresbeiträge sind die Basis, auf der die künftigen AHV-Zahlungen berechnet werden. Das Minimum in der ersten Säule sind 14'100 beziehungsweise 1175 Franken im Monat. Die volle Rente beträgt 28'200 Franken im Jahr, beziehungsweise 2350 Franken im Monat.

Die volle AHV-Leistung kann aber nur beziehen, wer über die gesamten Beitragsjahre in die AHV einbezahlt, das ist in der Regel ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Alter 64 bei Frauen und 65 bei Männern. Ansonsten wird die Rente gekürzt; pro fehlendes Beitragsjahr sinkt die Rente um etwa 2,3 Prozent.  Bei einer Beitragslücke von fünf Jahren wird die Rente somit um mehr als 11 Prozent gekürzt. Voraussetzung für den Bezug der vollen AHV ist zudem über die gesamte Beitragsdauer hinweg gesehen ein Durchschnittslohn von 84'600 Franken brutto jährlich, was aber nur ein Teil der Schweizer Bevölkerung erreicht.

Künftige AHV-Beiträge auszurechnen ist wegen unterschiedlicher hoher Löhne und Arbeitspensen über ein Erwerbsleben hinweg nicht einfach. Die Website der AHV enthält aber auf jeden Fall einen Rechner, mit dem die künftige AHV-Rente ungefähr ermittelt werden kann.

Lücken anderweitig schliessen

Mithilfe eines AHV-Rechners können sich Versicherte ein Bild verschaffen, wie stark sich die Beitragslücken auf die tatsächliche Rente auswirken. Wenn Nachzahlungen nicht mehr möglich sind, müssen diese finanziellen Ausfälle auf andere Weise geschlossen werden.

In der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) ist dies über einen Pensionskasseneinkauf möglich. Mittels  Vorsorgeausweis der zweiten Säule lassen sich die Möglichkeiten dazu ausloten. In der dritten Säule (private Vorsorge) ist eine beliebte Sparform die Säule 3a. Einzahlungen in Säule-3a-Konten wirken sich wie Pensionskasseneinkäufe günstig auf die Steuerbelastung aus. Private Vorsorgeinitiativen können aber auch im Kauf von Immobilien, Anlegen in Wertpapieren und Fonds oder konsequentem Sparen mithilfe des Sparkontos bestehen.