Finnland hatte 2020 Finanzhilfen in dreistelliger Millionenhöhe für die angeschlagene Airline Finnair angemeldet, die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Ryanair hatte den Beschluss angefochten. Die Billig-Airline bemängelte unter anderem ein fehlendes förmliches Prüfungsverfahren sowie einen Verstoss gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung.
Das Gericht wies die Klage nun wegen mangelnder Begründungen ab. So genügte es nach Ansicht der Richter, dass Finnair ernsthafte Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs hatte und ein Zahlungsausfall beträchtliche Auswirkungen auf die finnische Wirtschaft gehabt hätte.
Ryanair ging schon mehrfach wegen staatlicher Corona-Hilfen für Konkurrenten gegen die Europäische Kommission vor. Zuletzt hatte das Gericht der EU eine Klage gegen Millionen-Hilfen für die deutsche Fluggesellschaft Condor abgewiesen. Teils hatte Ryanair mit den Klagen aber auch Erfolg./vrb/DP/ngu
(AWP)