Im Streit geht es um die Frage, wie die Stromtarife der Jahre 2009 und 2010 für die Grundversorgung berechnet werden sollen. Die Elcom hatte im April 2020 nach einem langen Hin und Her vor Gericht eine revidierte Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife der genannten Jahre erlassen. Aber auch gegen diese Verfügung legte Repower Beschwerde ein, welche nun abgewiesen wurde.
Ob das juristische Gezerre weiter geht, lässt Repower nach der Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht offen. Das Unternehmen werde das Urteil sorgfältig prüfen und "gegebenenfalls" über weitere Schritte entscheiden, hiess es.
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(AWP)