Der Grund für diese Revision sei, dass ansonsten das Aktienkapital unter das gesetzliche Minimum von 100'000 Franken fallen würde, so das Communiqué. Die Ausschüttung erfolge somit letztmals im Rahmen einer Kapitalherabsetzung.
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(AWP)
Die Beteiligungsgesellschaft Nebag beantragt der Generalversammlung eine leicht tiefere Ausschüttung als ursprünglich vermeldet. So sollen die Aktionäre nur noch 58 Rappen statt der im Januar in Aussicht gestellten 59 Rappen pro Aktie erhalten, wie das Unternehmen am Mittwochabend mitteilte.
Der Grund für diese Revision sei, dass ansonsten das Aktienkapital unter das gesetzliche Minimum von 100'000 Franken fallen würde, so das Communiqué. Die Ausschüttung erfolge somit letztmals im Rahmen einer Kapitalherabsetzung.
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