Vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht München I den Weg für das Musterverfahren geebnet. Zu den Beklagten zählt dabei in einem grossen Teil der Fälle auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun wird derzeit in München der Prozess gemacht. EY hatte die mutmasslich gefälschten Bilanzen des früheren Dax -Konzerns über Jahre testiert.

Musterverfahren sollen zentrale Fragen von hoher Instanz klären lassen. Der Musterentscheid gibt dann die Leitschnur für die weiteren Verfahren vor./ruc/DP/ngu

(AWP)