Der Bundesrat hat bekanntlich im November die Eigenmittelverordnung geändert, so dass Banken für zwei weitere Jahre die bisherige Marktwertmethode für Derivate sowie die bisherigen Regeln für die Eigenmittelunterlegung von Fondsinvestitionen anwenden können. Diese Änderung bedinge nun eine Anpassung des Rundschreibens "Kreditrisiken - Banken" für die Berechnung der Mindesteigenmittel für den Ausfallfonds einer zentralen Gegenpartei, so die Finma in einer Mitteilung vom Freitag.

Die geänderte Eigenmittelverordnung schreibt ausserdem für alle Institute ab 2018 eine minimale Leverage Ratio auf dem Kernkapital von 3% vor. Damit Banken für Derivate den Basel-III-Standardansatz auch im Rahmen der Leverage Ratio anwenden können, passe die Finma auch ihr Rundschreiben "Leverage Ratio" an. Sie berücksichtige damit ein Anliegen der Branche, heisst es.

Die Finma führt zu diesen Anpassungen eine Anhörung bis zum 15. Februar 2018 durch.

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(AWP)