Peter Hartmeier, Mediensprecher von Remo Stoffel, bestätigte am Mittwoch auf Anfrage einen Bericht der handelszeitung.ch, wonach das Bundesgericht in dem Anfang Mai ergangenen Urteil mehrheitlich der Argumentation der Steuerverwaltung respektive der Vorinstanz folgte, dem Bundesverwaltungsgericht.

Demnach habe Stoffels Immobilienfirma Priora für die Steuerperioden 2005 bis 2008 rund 60,4 Millionen Franken an Verrechnungssteuern zu zahlen. Davon seien 2,8 Millionen Franken verjährt. Die Steuerforderung basiert laut Bericht auf einem Aktionärsdarlehen über 188 Millionen Franken, das einer Priora-Vorgängerfirma gewährt wurde.

Stoffels Firma erstattete das Darlehen schon am Tag der Gewährung weitgehend zurück, bilanzierte es aber in der Buchführung. Die Verfahrensfrage lautete, ob dem Darlehen eine geldwerte Leistung zu Grunde liege oder nicht. Stoffels Steueranwalt argumentierte dagegen, die Steuerverwaltung dafür.

Stoffel-Mediensprecher Hartmeier betonte das Bedauern des Verwaltungsrates über den Gerichtsbeschluss. Der Verwaltungsrat nehme den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, dass es sich bei einem Darlehen eines ehemaligen Aktionärs im Jahre 2005 um eine geldwerte Leistung handle.

(AWP)