Die Bundesbank berechnet den Basiszinssatz nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres. Seit 2013 war der Wert negativ und hatte seit Juli 2016 -0,88 Prozent betragen. Der Satz für 2023 galt letztmals im ersten Halbjahr 2009.

Der Zinssatz dient insbesondere vor Gericht als Berechnungsgrundlage für Verzugszinsen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Zinssatz von 5 Punkten über dem Basiszins vorgesehen. Für Schulden zwischen Unternehmen sind es 9 Punkte darüber./ceb/DP/nas

(AWP)