Ein entsprechender Beschluss der Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei rechtmässig und sofort vollziehbar, betonte der Senat. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Grosse Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden./rea/DP/ngu

(AWP)